Dr. Hanspeter Maute

Partner, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Dipl.-Kfm.

Der Fokus der Beratungstätigkeit von Hanspeter Maute liegt bei der Steuerberatung von mittelständischen Unternehmen und Unternehmensgruppen.

Hanspeter Maute berät mittelständische Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen in allen Fragen des Steuerrechts. Neben der umfassenden steuerlichen Gestaltungsberatung stehen steuerliche Sonderthemen (Strukturierung, Nachfolge, Konzernbesteuerung, Immobilien und betriebliche Altersversorgung), handelsrechtliche Fragestellungen und Unternehmensbewertungen im Vordergrund. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die steuerliche Unterstützung bei Transaktionen seiner Mandanten. Seinen unternehmerischen Beratungsansatz bringt er in Aufsichts- und Beiräten ein.

Hanspeter Maute verantwortet zudem die gesamte Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen von honert sowie als Geschäftsführer der angegliederten h+p antares GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Vor der Gründung von honert war Hanspeter Maute bei der internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte im Bereich Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung in München tätig.

Werdegang

seit 1998honert (Gründungspartner)
1991-1998Deloitte, München
1997Bestellung zum Wirtschaftsprüfer
1995Bestellung zum Steuerberater
1994Promotion zum Dr. oec. publ. an der Ludwig-Maximilians-Universität München
1985-1991Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Publikationen

  • Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG – Anwendungsfälle und viele ungeklärte Fragen
    MAUTE, EStB 2010, 388 ff.
  • Steuerberatungskosten - Steuerliche Berücksichtigung in Praxisfällen
    MAUTE, EStB 2009, 366 ff.
  • Veräußerungsgewinne und Abgeltungsteuer, Handlungsstrategien zur Vermeidung einer Besteuerung
    MAUTE, EStB 2008, 376 ff.

Weitere Publikationen

  • Wertpapiere im Betriebsvermögen - Möglichkeiten der Willkürung und Einlagefähigkeit
    MAUTE, EStB 2007, 338 ff.
  • Steuerliche Behandlung von Incentive-Maßnahmen - Konsequenzen aus der neuen Rechtsprechung des BFH
    MAUTE, EStB 2006, 347 ff.
  • Vorab entstandene Aufwendungen im Steuerrecht – Unter welchen Voraussetzungen werden sie steuerlich anerkannt?
    MAUTE, EStB 2005, 268 ff.
  • Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes auf GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer – Steuerliche Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung
    MAUTE, GmbHR 2004, 1198 ff.
  • Tantieme des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
Kritische Durchleuchtung der BMF-Prüfungsschemata
    MAUTE, EStB 2004, 256 ff.
  • Die geplanten Regelungen beim Alterseinkünftegesetz
    MAUTE, EStB 2004, 173 ff.
  • Abfindung von Versorgungszusagen, Ewiger Streitgegenstand bei Gesellschafter-Geschäftsführern
    MAUTE, EStB 2003, 193 ff.
  • Überleitungsrechnung zur Steuerbilanz
    MAUTE, Bilanzbuchhalter und Controller 2002, 241 ff.
  • Finanzierbarkeit von Pensionszusagen
    MAUTE, EStB 2002, 202 f.
  • Börseneinführung mit Erfolg (2. Aufl. 2001),
 Erfolgreich die Due Diligence überstehen
    MAUTE, Hrsg. Dr. Wieselhuber und Partner, 2001, 353 ff.
  • Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung
    MAUTE, EStB 2000, 176 f.
  • Due Diligence beim Going Public
    MAUTE, Going Public, Heft Nr. 12, 1999, 138 ff.
  • GmbH-Anteile als Sonderbetriebsvermögen II bei atypisch stiller Gesellschaft
    MAUTE, EStB 1999, 217 ff.
  • Börsenfähigkeit mittelständischer Unternehmen
    MAUTE, DStR 1999, 687 f.
  • Auswirkungen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 unter besonderer Berücksichtigung der Unternehmensgründer und des Mittelstandes
    MAUTE, FNT aktuell, Ausgabe April/Mai 1999, 7
  • Widerstreitende steuerliche Interessen bei der Vornahme von Sonderabschreibungen bei Personen- und Kapitalgesellschaften
    MAUTE, DStR 1997, 1385 ff.
  • Steueroptimale Gestaltung der Sonderabschreibung des FördG im Rahmen der Änderungen des JStG 1996
    MAUTE, DStR 1995, 1945 ff.
  • Sonderabschreibungen nach § 4 Abs. 2 FördG auf Teilherstellungskosten, insbesondere bei Generalunternehmerverträgen
    MAUTE/WAGNER, DStR 1995, 549 ff.