https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2021-10-11 09:41:302021-10-11 09:41:33honert berät beim Verkauf der Stefan Wicklein Kunststoffveredelung GmbH an Louvrette GmbH packaging x design
In einer aktuelleren Entscheidung hat sich der BGH (Urteil vom 26.01.2021, Az. II ZR 391/18) zum wiederholten Male innerhalb kurzer Zeit mit der sogenannten negativen Legitimationswirkung der Gesellschafterliste gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG auseinandergesetzt. Danach gilt gegenüber der GmbH nur derjenige als Gesellschafter, der als Gesellschafter in der Gesellschafterliste eingetragen ist, die in das Handelsregister aufgenommen ist. Eine Ausnahme gilt für Fälle, in denen es um den Ausschluss des Gesellschafters aus der Gesellschaft geht.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2021-10-01 07:50:002021-10-01 11:04:09REICHWEITE DER NEGATIVEN LEGITIMATIONSWIRKUNG DER GMBH-GESELLSCHAFTERLISTE
So attraktiv Managementbeteiligungsprogramme als finanzielles Anreizelement zur Erhöhung der Leistungsbereitschaft von Führungskräften auch sein mögen, stellt sich bei den Beteiligten wegen zu erwartender steuerlicher Konsequenzen sehr schnell eine gewisse Unzufriedenheit ein. Denn oftmals ist aufgrund von Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Einkünftequalifikation eine rechtssichere Antwort nur schwer zu geben. Die Frage ist, ob ein späterer Erlös aus der Veräußerung der Anteile voll steuerpflichtigen Arbeitslohn oder aber tarifbegünstigen Beteiligungsertrag darstellt. Mit zwei weiteren Urteilen bestätigt der BFH seine Rechtsauffassung und äußert sich erstmals auch zu sog. Sweet Equity-Strukturen.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2021-10-01 07:40:002021-10-01 10:29:12BFH ÄUßERT SICH ERNEUT ZUR BESTEUERUNG VON MANAGEMENTBETEILIGUNGSPROGRAMMEN
Für Personenhandelsgesellschaften besteht neuerdings die Möglichkeit, Gewinne nach den Vorgaben des Körperschaftsteuerrechts zu besteuern. Damit erfolgt eine Gleichstellung mit einer GmbH oder AG. Diese sog. Optionsmöglichkeit bietet sich unter anderem an, wenn die Gewinne der Gesellschaft nicht ausgeschüttet werden sollen. Andererseits bringt die Umstellung eine Vielzahl von Anforderungen sowie Pflichten mit sich und bedarf auch aus unternehmerischer Perspektive einer genauen Planung.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2021-10-01 07:30:002021-10-01 10:17:09DIE BESTEUERUNG EINER PERSONENGESELLSCHAFT WIE EINE KAPITALGESELLSCHAFT – SINNVOLL ODER NICHT?
Aufsichtsratsmitglieder erzielen mit ihrer Tätigkeit ertragsteuerlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Bisher folgte die Umsatzsteuer dieser Beurteilung und stufte Aufsichtsratsmitglieder als Unternehmer ein, so dass die Vergütungen generell der Umsatzsteuer unterlagen. Aufgrund neuester Rechtsprechung ist diese Ansicht jedoch teilweise überholt. Zukünftig muss im Einzelfall geprüft werden, ob Aufsichtsratsvergütungen umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2021-10-01 07:20:002021-10-01 10:04:31AUFSICHTSRATSVERGÜTUNGEN – UMSATZSTEUER ODER DOCH NICHT?
Durch das zum 1. August 2021 in Kraft getretene Transparenz-Finanzinformationsgesetz wurde das Transparenzregister von einem Auffang- zu einem Vollregister umgestaltet. Nunmehr sind nahezu alle Rechtseinheiten in Deutschland verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen. Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Übergangsfristen sollten Unternehmen jedweder Größe nutzen, um ihren (neuen) Transparenzpflichten nachzukommen.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2021-10-01 07:10:002021-10-01 10:49:06TRANSPARENZ FÜR GANZ EUROPA! – ERNEUTE REORM DES GELDWÄSCHEGESETZES – UND EIN ENDE IST NICHT IN SICHT!
honert berät beim Verkauf der Stefan Wicklein Kunststoffveredelung GmbH an Louvrette GmbH packaging x design
/in DealmeldungenREICHWEITE DER NEGATIVEN LEGITIMATIONSWIRKUNG DER GMBH-GESELLSCHAFTERLISTE
/in 2021 Q3In einer aktuelleren Entscheidung hat sich der BGH (Urteil vom 26.01.2021, Az. II ZR 391/18) zum wiederholten Male innerhalb kurzer Zeit mit der sogenannten negativen Legitimationswirkung der Gesellschafterliste gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG auseinandergesetzt. Danach gilt gegenüber der GmbH nur derjenige als Gesellschafter, der als Gesellschafter in der Gesellschafterliste eingetragen ist, die in das Handelsregister aufgenommen ist. Eine Ausnahme gilt für Fälle, in denen es um den Ausschluss des Gesellschafters aus der Gesellschaft geht.
BFH ÄUßERT SICH ERNEUT ZUR BESTEUERUNG VON MANAGEMENTBETEILIGUNGSPROGRAMMEN
/in 2021 Q3So attraktiv Managementbeteiligungsprogramme als finanzielles Anreizelement zur Erhöhung der Leistungsbereitschaft von Führungskräften auch sein mögen, stellt sich bei den Beteiligten wegen zu erwartender steuerlicher Konsequenzen sehr schnell eine gewisse Unzufriedenheit ein. Denn oftmals ist aufgrund von Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Einkünftequalifikation eine rechtssichere Antwort nur schwer zu geben. Die Frage ist, ob ein späterer Erlös aus der Veräußerung der Anteile voll steuerpflichtigen Arbeitslohn oder aber tarifbegünstigen Beteiligungsertrag darstellt. Mit zwei weiteren Urteilen bestätigt der BFH seine Rechtsauffassung und äußert sich erstmals auch zu sog. Sweet Equity-Strukturen.
DIE BESTEUERUNG EINER PERSONENGESELLSCHAFT WIE EINE KAPITALGESELLSCHAFT – SINNVOLL ODER NICHT?
/in 2021 Q3Für Personenhandelsgesellschaften besteht neuerdings die Möglichkeit, Gewinne nach den Vorgaben des Körperschaftsteuerrechts zu besteuern. Damit erfolgt eine Gleichstellung mit einer GmbH oder AG. Diese sog. Optionsmöglichkeit bietet sich unter anderem an, wenn die Gewinne der Gesellschaft nicht ausgeschüttet werden sollen. Andererseits bringt die Umstellung eine Vielzahl von Anforderungen sowie Pflichten mit sich und bedarf auch aus unternehmerischer Perspektive einer genauen Planung.
AUFSICHTSRATSVERGÜTUNGEN – UMSATZSTEUER ODER DOCH NICHT?
/in 2021 Q3Aufsichtsratsmitglieder erzielen mit ihrer Tätigkeit ertragsteuerlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Bisher folgte die Umsatzsteuer dieser Beurteilung und stufte Aufsichtsratsmitglieder als Unternehmer ein, so dass die Vergütungen generell der Umsatzsteuer unterlagen. Aufgrund neuester Rechtsprechung ist diese Ansicht jedoch teilweise überholt. Zukünftig muss im Einzelfall geprüft werden, ob Aufsichtsratsvergütungen umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht.
TRANSPARENZ FÜR GANZ EUROPA! – ERNEUTE REORM DES GELDWÄSCHEGESETZES – UND EIN ENDE IST NICHT IN SICHT!
/in 2021 Q3Durch das zum 1. August 2021 in Kraft getretene Transparenz-Finanzinformationsgesetz wurde das Transparenzregister von einem Auffang- zu einem Vollregister umgestaltet. Nunmehr sind nahezu alle Rechtseinheiten in Deutschland verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen. Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Übergangsfristen sollten Unternehmen jedweder Größe nutzen, um ihren (neuen) Transparenzpflichten nachzukommen.