Dr. Adrian Heuzeroth

Rechtsanwalt
Dr. Adrian Heuzeroth berät Mandantinnen und Mandanten im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Prozessrecht (Gesellschafterstreitigkeiten) und der Nachfolgeplanung (Private Clients). Zudem berät er bei Unternehmenstransaktionen (M&A).

Adrian Heuzeroth berät mittelständische Unternehmen, ihre Organe und Gesellschafterinnen und Gesellschafter in sämtlichen Fragen des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts. Seine Tätigkeit umfasst zudem die prozessuale Vertretung, insbesondere in Gesellschafterstreitigkeiten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung von Private Clients bei der Gestaltung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

  • seit 2025 honert
  • 2024-2025 POELLATH
  • 2024 Zulassung zum Rechtsanwalt
  • 2024 Zweites juristisches Staatsexamen
  • 2022-2024 Referendariat am OLG Oldenburg
  • 2022 Promotion (Dr. jur.) an der Universität Freiburg
  • 2019-2022 Wissenschaftliche Mitarbeit in verschiedenen internationalen Wirtschaftskanzleien und einem Startup (Fintech) in Berlin und Hamburg
  • 2017-2019 LIDL Deutschland und LIDL International in vorstandsnahen Positionen, insbesondere bei LIDL International im Innovations- und Beteiligungsmanagement (Stabsstelle vom CEO)
  • 2018 Erstes juristisches Staatsexamen
  • 2012-2018 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg und Münster
Risikodarlehen (Venture Debt) - Besonderheiten der Vertragsausgestaltung sowie der europäischen und deutschen Fondsregulierung
Duncker & Hublot, Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht (AGK), Band 203
Convertible Loans (Wandeldarlehen) mit qualifiziertem Rangrücktritt – Gelddarlehen nach § 285 Abs. 2 KAGB?
LORENZ/HEUZEROTH, RdF 2020, 170–177