Gesellschaftsrecht
Wir bieten Unternehmerinnen und Unternehmern bzw. Unternehmen sowie deren Organen eine umfassende Begleitung in sämtlichen Fragen der rechtlichen Organisation und Führung. Im Mittelpunkt stehen dabei das Corporate Housekeeping, die rechtssichere Ausgestaltung interner Strukturen sowie die Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen und Strukturmaßnahmen. Darüber hinaus beraten wir im Kapitalmarktrecht.
Gründung & Gestaltung
Wir übernehmen für unsere Mandantinnen und Mandanten das Corporate Housekeeping, also die Verwaltung aller gesellschaftsrechtlichen Themen des Unternehmens. Wir unterstützen bei der Entwicklung innergesellschaftlicher Strukturen durch Gesellschaftsverträge sowie Geschäftsordnungen für Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat. Unternehmer und vermögende Privatpersonen vertrauen uns bei der Gestaltung ihrer Unternehmens- und Vermögensnachfolge – einschließlich Verträgen zur vorweggenommenen Erbfolge, Testamenten, Erbverträgen und Erbauseinandersetzungen. Zudem begleiten wir die gesellschaftsrechtliche Strukturierung und Umsetzung von Familienpools, Familienverfassungen und Familiengesellschaften zur Vermögensplanung (GbR).
Corporate Governance
Wir begleiten Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen börsennotierter wie nicht börsennotierter Aktiengesellschaften – von der Vorbereitung bis zur Nachbereitung, einschließlich Anfechtungsklagen und Spruchverfahren. Bei börsennotierten Gesellschaften beraten wir zu Entsprechenserklärung, Corporate Governance- und Vergütungsbericht. Daneben unterstützen wir Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat bei Sitzungsvorbereitung sowie allen haftungsrechtlichen Fragestellungen.
Kapital- & Strukturmaßnahmen
Wir begleiten Unternehmen und Konzerne bei der Vorbereitung und Durchführung von Kapitalmaßnahmen ebenso wie bei konzernrechtlichen und sämtlichen umwandlungsrechtlichen Strukturmaßnahmen (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Squeeze-Out, Verschmelzung, Auf- und Abspaltung, Ausgliederung, Formwechsel – einschließlich der Umwandlung in eine SE). Bei der Umsetzung der genannten Strukturmaßnahmen profitieren unsere Mandantinnen und Mandanten zusätzlich von unserer steuerrechtlichen Expertise und Erfahrung.
Kapitalmarktrecht
Wir beraten börsennotierte Unternehmen bei allen aktien- und kapitalmarktrechtlichen Fragen. Ein Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Begleitung von Hauptversammlungen, von der Einberufung über die Abhaltung bis zur Erfüllung kapitalmarktrechtlicher Folgepflichten. Wir beraten bei Kapitalmaßnahmen und bei Aktienrückkäufen, beim Going Public und beim Going Private sowie in Übernahmekonstellationen. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandantinnen und Mandanten bei Beschlussmängelklagen einschließlich Freigabe- und Spruchverfahren.
Gründung & Gestaltung
Wir übernehmen für unsere Mandantinnen und Mandanten das Corporate Housekeeping, also die Verwaltung aller gesellschaftsrechtlichen Themen des Unternehmens. Wir unterstützen bei der Entwicklung innergesellschaftlicher Strukturen durch Gesellschaftsverträge sowie Geschäftsordnungen für Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat. Unternehmer und vermögende Privatpersonen vertrauen uns bei der Gestaltung ihrer Unternehmens- und Vermögensnachfolge – einschließlich Verträgen zur vorweggenommenen Erbfolge, Testamenten, Erbverträgen und Erbauseinandersetzungen. Zudem begleiten wir die gesellschaftsrechtliche Strukturierung und Umsetzung von Familienpools, Familienverfassungen und Familiengesellschaften zur Vermögensplanung (GbR).
Corporate Governance
Wir begleiten Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen börsennotierter wie nicht börsennotierter Aktiengesellschaften – von der Vorbereitung bis zur Nachbereitung, einschließlich Anfechtungsklagen und Spruchverfahren. Bei börsennotierten Gesellschaften beraten wir zu Entsprechenserklärung, Corporate Governance- und Vergütungsbericht. Daneben unterstützen wir Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat bei Sitzungsvorbereitung sowie allen haftungsrechtlichen Fragestellungen.
Kapital- & Strukturmaßnahmen
Schließlich begleiten wir Unternehmen und Konzerne bei der Vorbereitung und Durchführung von Kapitalmaßnahmen ebenso wie bei konzernrechtlichen und sämtlichen umwandlungsrechtlichen Strukturmaßnahmen (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Squeeze-Out, Verschmelzung, Auf- und Abspaltung, Ausgliederung, Formwechsel – einschließlich der Umwandlung in eine SE). Bei der Umsetzung der genannten Strukturmaßnahmen profitieren unsere Mandantinnen und Mandanten zusätzlich von unserer steuerrechtlichen Expertise und Erfahrung.
Kapitalmarktrecht
Wir beraten börsennotierte Unternehmen bei allen aktien- und kapitalmarktrechtlichen Fragen. Ein Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Begleitung von Hauptversammlungen, von der Einberufung über die Abhaltung bis zur Erfüllung kapitalmarktrechtlicher Folgepflichten. Wir beraten bei Kapitalmaßnahmen und bei Aktienrückkäufen, beim Going Public und beim Going Private sowie in Übernahmekonstellationen. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten bei Beschlussmängelklagen einschließlich Freigabe- und Spruchverfahren.
Unser Team
Hamburg
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generalistischem Blick”