Steuerrecht
Unsere steuerliche Beratung umfasst insbesondere sämtliche Fragen bei Unternehmenskäufen und -verkäufen (Transaktionen), bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen, bei Nachfolgegestaltungen im Unternehmens- wie im Privatvermögensbereich und bei Mitarbeiterbeteiligungen aller Art (MPP, MIP, VSOP, sonstige direkte und indirekte Beteiligungen an Unternehmen).
Schließlich sind wir bei steuerlichen Sonderthemen, wie z.B. Nacherklärungen/strafbefreiende Selbstanzeige sowie grenzüberschreitenden Steuerfragen tätig.
Transaktionen / Unternehmenskauf
Bei Unternehmens- und Anteilsverkäufen und -käufen (Share oder Asset Deal) beraten wir zu sämtlichen steuerlichen Fragen. Häufig sind grunderwerbsteuerliche Themen genauso zu berücksichtigen wie in der Vergangenheit vorgenommene Umstrukturierungen. Neben der Tax Due Diligence gestalten wir die Transaktion und spätere Integrationsmaßnahmen, etwa Verschmelzungen, Eingliederungen oder die Zusammenlegung mit anderen Unternehmen oder Unternehmensteilen des Erwerbers in steuer- und gesellschaftsrechtlicher Hinsicht.
Umstrukturierungen
Bei Umstrukturierungen spielen neben umwandlungssteuerrechtlichen Fragestellungen in der Regel Fragen der Grunderwerbsteuer und des Umsatzsteuerrechts sowie die sich anschließende strategische Steuerplanung eine wesentliche Rolle. Hier gilt es, die zahlreichen steuerlichen „Stolperfallen“ bei Umstrukturierungen aus dem Ertrag- und Grunderwerbsteuerrecht zu erkennen, um ungewollte Steuerbelastungen zu vermeiden. Mit unserer gesellschaftsrechtlichen Expertise gestalten wir die Umstrukturierung, wodurch Informations- und Reibungsverluste vermieden werden.
Unternehmens-/ Vermögensnachfolge
Unternehmerinnen und Unternehmer sowie vermögende Privatpersonen vertrauen uns bei der Gestaltung ihrer Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Regelmäßig sind neben zivil- und gesellschaftsrechtlichen Themen auch ertragsteuerliche, schenkungs- und erbschaftsteuerliche Fragen zu klären. Sodann unterstützen wir bei der Gestaltung von Verträgen zur vorweggenommenen Erbfolge (Schenkungen etc.), Testamenten/Erbverträgen und Erbauseinandersetzungen. Außerdem helfen wir bei der gesellschafts- und steuerrechtlichen Strukturierung und Umsetzung von Familienpools, Familienverfassungen und Familiengesellschaften, auch zur Vermögensplanung (GbR).
Mitarbeiterbeteiligung
Unsere Beratung umfasst außerdem sämtliche Formen der Mitarbeiterbeteiligung: von der Beratung von C-Level-Mitgliedern bei großen Transaktionen, über kleinere korporative Modelle, die individuell auf die Bedürfnisse unserer Mandantinnen und Mandanten zugeschnitten sind, bis zu virtuellen Beteiligungen.
Transaktionen / Unternehmenskauf
Bei Unternehmens- und Anteilsverkäufen und -käufen (Share oder Asset Deal) übernehmen wir die gesamten steuerlichen Fragen. Häufig sind grunderwerbsteuerliche Themen genauso zu berücksichtigen wie in der Vergangenheit vorgenommene Umstrukturierungen. Neben der Tax Due Diligence gestalten wir die Transaktion und spätere Integrationsmaßnahmen, etwa Verschmelzungen, Eingliederungen oder die Zusammenlegung mit anderen Unternehmen oder Unternehmensteilen des Erwerbers in steuer- und gesellschaftsrechtlicher Hinsicht.
Umstrukturierungen
Bei Umstrukturierungen spielen neben umwandlungssteuerrechtlichen Fragestellungen in der Regel Fragen der Grunderwerbsteuer und des Umsatzsteuerrechts sowie die sich anschließende strategische Steuerplanung eine wesentliche Rolle. Hier gilt es, die zahlreichen steuerlichen „Stolperfallen“ bei Umstrukturierungen aus dem Ertrag- und Grunderwerbsteuerrecht zu erkennen, um ungewollte Steuerbelastungen zu vermeiden. Mit unserer gesellschaftsrechtlichen Expertise gestalten wir die Umstrukturierung, wodurch Informations- und Reibungsverluste vermieden werden.
Unternehmens-/ Vermögensnachfolge
Unternehmerinnen und Unternehmer sowie vermögende Privatpersonen vertrauen uns bei der Gestaltung ihrer Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Regelmäßig sind neben zivil- und gesellschaftsrechtlichen Themen auch ertragsteuerliche, schenkungs- und erbschaftsteuerliche Fragen zu klären. Sodann unterstützen wir bei der Gestaltung von Verträgen zur vorweggenommenen Erbfolge (Schenkungen etc.), Testamenten/Erbverträgen und Erbauseinandersetzungen. Außerdem helfen wir bei der gesellschafts- und steuerrechtlichen Strukturierung und Umsetzung von Familienpools, Familienverfassungen und Familiengesellschaften, auch zur Vermögensplanung (GbR).
Mitarbeiterbeteiligung
Unsere Beratung umfasst außerdem sämtliche Formen der Mitarbeiterbeteiligung: von der Beratung von C-Level-Mitgliedern bei großen Transaktionen, über kleinere korporative Modelle, die individuell auf die Bedürfnisse unserer Mandantinnen und Mandanten zugeschnitten sind, bis zu virtuellen Beteiligungen.
Schließlich sind wir bei steuerlichen Sonderthemen, wie z.B. Nacherklärungen/strafbefreiende Selbstanzeige sowie grenzüberschreitenden Steuerfragen tätig.
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