Dr. Jan-Christian Heins

Partner, Rechtsanwalt

Jan-Christian Heins berät Mandanten insbesondere bei Unternehmenstransaktionen (M&A / Venture Capital) sowie im Gesellschaftsrecht

Jan-Christian Heins berät mittelständische Unternehmen, Family Offices, Business Angels und Start-Ups bei Unternehmenskäufen, Joint-Ventures und Venture Capital Transaktionen. Im Bereich M&A begleitet Jan-Christian Heins insbesondere mittelständische Unternehmen regelmäßig auch bei ihrer Expansion ins Ausland, sei es durch den Erwerb ausländischer Unternehmen oder deren Neugründung, häufig als Joint-Venture mit einem örtlichen Partner. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung von Unternehmen, Unternehmern und Managern in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen sowie bei Umstrukturierungen, insbesondere in Krisensituationen.

Vor seiner Tätigkeit bei honert war Jan-Christian Heins bei der internationalen Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer im Bereich Corporate tätig. Er lebt mit seiner Frau und seinen beiden Söhnen in Hamburg.

Werdegang

seit 2009honert
2006Promotion zum Dr. jur. an der Universität Kiel
2006–2009Freshfields Bruckhaus Deringer, Hamburg
2006Zulassung als Rechtsanwalt
2005Zweites juristisches Staatsexamen
2002Erstes juristisches Staatsexamen
2002Ergänzungsstudiengang Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg
1997–2001Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Kiel

Publikationen

  • Das Schriftformerfordernis in § 122 AktG
    HEINS/WEISNER, AG 2012, 706 ff.
  • Tracking Stocks: Ein Gestaltungsmittel für deutsche Unternehmen (nicht nur) bei Börsengängen
    HEINS/CICHY, AG 2010, 181 ff.
  • Die Angemessenheit von Vorstandsbezügen einer Aktiengesellschaft – Grundsätze gemäß § 87 Abs. 1 AktG
    HEINS, Verlag Dr. Kovač, Hamburg, 2006