Dr. Jan-Christian Heins

Partner
Rechtsanwalt
Jan-Christian Heins berät Mandantinnen und Mandanten insbesondere bei Unternehmenstransaktionen (M&A/Venture Capital) sowie im Gesellschaftsrecht.

Jan-Christian Heins berät mittelständische Unternehmen, Family Offices, Business Angels und Start-ups bei Unternehmenskäufen, Joint Ventures und Venture-Capital-Transaktionen. Im Bereich M&A begleitet Jan-Christian Heins insbesondere mittelständische Unternehmen regelmäßig auch bei ihrer Expansion ins Ausland, sei es durch den Erwerb ausländischer Unternehmen oder deren Neugründung, häufig als Joint Venture mit einer örtlichen Partnerin oder einem örtlichen Partner. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung von Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Managerinnen und Managern in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen sowie bei Umstrukturierungen, insbesondere in Krisensituationen. Vor seiner Tätigkeit bei honert war Jan-Christian Heins bei der internationalen Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer im Bereich Corporate tätig. Er lebt mit seiner Frau und seinen beiden Söhnen in Hamburg.

  • seit 2009 honert
  • 2006 Promotion zum Dr. jur. an der Universität Kiel
  • 2006-2009 Freshfields Bruckhaus Deringer, Hamburg
  • 2006 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 2005 Zweites juristisches Staatsexamen
  • 2002 Erstes juristisches Staatsexamen
  • 2002 Ergänzungsstudiengang Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg
  • 1997-2001 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Kiel
Das Schriftformerfordernis in § 122 AktG
HEINS/WEISNER, AG 2012, 706 ff.
Tracking Stocks: Ein Gestaltungsmittel für deutsche Unternehmen (nicht nur) bei Börsengängen
HEINS/CICHY, AG 2010, 181 ff.
Die Angemessenheit von Vorstandsbezügen einer Aktiengesellschaft – Grundsätze gemäß § 87 Abs. 1 AktG
HEINS, Verlag Dr. Kovač, Hamburg, 2006