Tätigkeitsgebiet
Gesellschaftsrecht / M&A
Wir beraten Kapital- und Personengesellschaften sowie deren Gesellschafter bei sämtlichen rechtlichen fragestellungen zum KAUF ODER Verkauf von UNTERNEHMEN ODER BETEILIGUNGEN, IM gesellschaftsrecht und IM umwandlungsrecht.
Wir begleiten unsere Mandanten bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, Finanzierungsrunden im Bereich Venture Capital, Managementbeteiligungen und anderen Beteiligungen an Unternehmen sowie bei der Gründung von Joint Ventures im In- und Ausland.
Im Gesellschaftsrecht beraten wir nicht nur bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, sondern begleiten auch bei Haupt- und Gesellschafterversammlungen sowie Gesellschafterstreitigkeiten.
Tätigkeitsgebiet
Steuerrecht
Die steuerrechtliche Beratung unserer Mandanten sowie die Steuerplanung sind Kernkompetenzen unserer Sozietät.
Einige unserer Rechtsanwälte sind gleichzeitig als Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater qualifiziert. Sowohl bei Unternehmenstransaktionen (M&A) als auch bei sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen können wir daher die steuerlichen Fragestellungen umfassend abdecken. Daneben vertrauen uns regelmäßig vermögende Privatpersonen und Unternehmerfamilien bei der strategischen Vermögensstrukturierung und Nachfolgeplanung.
Tätigkeitsgebiet
Prozessführung
Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten in Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Schiedsgerichtsbarkeit in ganz Deutschland und international.
Unsere Prozesstätigkeit erstreckt sich von individuellen Großverfahren mit nationalen oder internationalen Bezügen über die laufende gerichtliche Vertretung bis hin zur strategischen Abwehr von Masseninanspruchnahmen oder der möglichst effizienten Forderungsrealisierung. Aufgrund unserer Erfahrungen werden wir regelmäßig in schiedsgerichtlichen Verfahren, die im Zusammenhang mit unseren Tätigkeitsgebieten stehen, als Schiedsrichter benannt.
Tätigkeitsgebiet
Arbeitsrecht
WIR BETREUEN UNSERE MANDANTEN IN ALLEN BEREICHEN DES INDIVIDUELLEN UND KOLLEKTIVEN ARBEITSRECHTS.
Wir beraten unsere Mandanten dabei sowohl im Zusammenhang mit Transaktionen und Umstrukturierungen als auch bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und der Verhandlung und dem Abschluss kollektivrechtlicher Vereinbarungen. In allen Bereichen vertreten wir unsere Mandanten auch in Auseinandersetzungen vor den Arbeitsgerichten. Wir unterstützen außerdem bei der arbeits- und steuerrechtlich „richtigen“ Übertragung von Pensionszusagen ebenso wie bei der Entwicklung und Umsetzung von Mitarbeiter- und Managementbeteiligungsmodellen.