Arbeitsrecht
Kollektives Arbeitsrecht
Wir beraten unsere Mandanten bei Vorbereitung, Verhandlung und Abschluss von Vereinbarungen mit Betriebsräten, anderen Arbeitnehmervertretungen und Tarifparteien und vertreten unsere Mandanten dabei auch in Einigungsstellen und Beschlussverfahren.
Unsere Aufgabe umfasst dabei die Vorbereitung, Verhandlung und dem Abschluss von Vereinbarungen mit Betriebsräten, anderen Arbeitnehmervertretungen und Tarifparteien sowie die Änderung und Beendigung derartiger Vereinbarungen.
Wir vertreten unsere Mandanten in Einigungsstellen, zum Beispiel im Hinblick auf den Abschluss von Interessenausgleichen oder Sozialplänen im Zusammenhang mit Betriebsänderungen oder der Klärung von Informationspflichten des Unternehmens gegenüber dem Wirtschaftsausschuss.
In gerichtlichen Beschlussverfahren vertreten wir unsere Mandanten im Rahmen von Auseinandersetzungen über die wechselseitigen Verpflichtungen der Betriebsparteien und der gerichtlichen Überprüfung betriebsverfassungsrechtlicher Vereinbarungen.
Für Sie da
Personen
Dr. Claudius Mann
honert hamburg
Partner, Rechtsanwalt
Allgemeines Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Prozessführung und Schiedsverfahren, Arbeitsrecht
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