Fiona Schönbohm
Rechtsanwältin
Fiona Schönbohm berät unsere Mandanten im allgemeinen Handels- und Wirtschaftsrecht und bei Venture Capital Transaktionen (M&A) sowie im Arbeitsrecht.
Fiona Schönbohm berät schwerpunktmäßig Startups und Investoren bei der Gründung und Finanzierung sowie bei M&A Unternehmenstransaktionen. Dazu gehört auch die strategische Beratung zu einer erfolgreichen und passgenauen Finanzierung des Startups hinsichtlich unterschiedlicher Finanzierungs- und Investitionsmodelle wie Venture Capital, Mitarbeiter- und Managementbeteiligungs-Programme (VSOP, ESOP) oder Wandeldarlehen.
Darüber hinaus ist Fiona Schönbohm auch im Arbeitsrecht tätig und berät hier insbesondere an der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht Geschäftsführer, Vorstände und Manager bei der Vertragsgestaltung, Haftungsbeschränkung sowie bei Kündigungen und Gesellschafterstreitigkeiten.
Werdegang
seit 2023 | honert |
2021-2023 | CEO ADrosma |
2011-2023 | ROSE & PARTNER |
2020 | Zulassung zur Rechtsanwältin |
2020 | Zweites juristisches Staatsexamen |
2019 | CMS Hasche Sigle |
2019 | Notariat am Alstertor |
2018 | Bundestag |
2017 | Erstes juristisches Staatsexamen (Jahrgangsbeste) |
2014-2016 | Lehrstuhl für Europa- und Völkerrecht |
2015 | Erasmus in Aix-en-Provence |
2014 | Gründung der Refugee Law Clinic Hamburg |
2013 | Generalkonsulat Kapstadt |
2012-2017 | Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg |
Schwerpunkte
Allgemeines Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Transaktionen (M&A), Arbeitsrecht, Venture Capital
Sprachen
Standort
Kontakt
Telefon | +49 (40) 380 37 57 0 |
Telefax | +49 (40) 380 37 57 60 |
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