KAUFPREIS MIT EARN-OUT – BEGÜNSTIGT ODER NICHT?

Der BFH hat mit Urteil vom 9. November 2023 (Az. IV R 9/21) zur Frage der Besteuerung von sog. Earn-Out-Zahlungen entschieden, dass diese Kaufpreisbestandteile (erst) im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern sind. Dies wirft die weitere Frage auf, ob die Vereinbarung von Earn-Out-Zahlungen insgesamt die begünstigte Besteuerung von Veräußerungsgewinnen nach § 34 Abs. 3 EStG gefährdet.

AUFKLÄRUNGSPFLICHTEN UND DUE DILIGENCE IM FOKUS DES BGH

Eine sog. Due Diligence-Prüfung dürfte im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und -verkäufen nicht (mehr) wegzudenken sein und hat sich schon lange zum Markstandard im Vorfeld von M&A-Transaktionen etabliert. Aber auch in anderen Bereichen des Rechts sind Due Diligence-Prüfungen regelmäßig anzutreffen – u.a. bei Immobilientransaktionen. Eine neuere Entscheidung des BGH beschäftigt sich mit den Aufklärungspflichten des Verkäufers, wenn er einen Datenraum zur Durchführung einer Due Diligence-Prüfung im Rahmen einer Immobilientransaktion anbietet. Aus dieser Entscheidung könnten sich auch Schlüsse für M&A-Transaktionen ableiten lassen.

SOG. BLOCKERWERB EINE MINDESTENS 10 %IGEN BETEILIGUNG VON MEHREREN VERÄUßERERN

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 6. September 2023, Az.: I R 16/21 entschieden, dass die Beteiligungsschwelle des § 8b Abs. 4 S. 6 KStG von 10 % auch erreicht werden kann, wenn am Erwerbsvorgang mehrere Veräußerer beteiligt sind. Demnach kommt es auf das Vorliegen eines wirtschaftlich einheitlichen Erwerbsvorgangs an.

WAS LANGE WÄHRT, WIRD ENDLICH GUT? – BVERFG GIBT (TEILWEISE) GRÜNES LICHT FÜR DIE ERTRAGSTEUERNEUTRALE ÜBERTRAGUNG VON WIRTSCHAFTSGÜTERN ZWISCHEN BETEILIGUNGSIDENTISCHEN SCHWESTER-PERSONENGESELLSCHAFTEN

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 12. Januar 2024 seinen bereits seit langer Zeit erwarteten Beschluss vom 28. November 2023 (Az. 2 BvL 8/13) veröffentlicht, mit dem es die Regelung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG als in Teilen mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar erklärt, nämlich soweit eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwester-Personengesellschaften zum Buchwert ausgeschlossen ist. Der Beschluss sorgt für eine gewisse Rechtssicherheit in der Praxis, beantwortet allerdings nicht alle offenen Fragen zur Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften.

ZUKUNFTSFINANZIERUNGSGESETZ – NEUE STEUERLICHE BEGÜNSTIGUNGEN FÜR MITARBEITERBETEILIGUNGSPROGRAMME

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme können ab dem 1. Januar 2024 häufiger unter die Begünstigungen des § 19a EStG (Sondervorschrift für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen) fallen und damit von den steuerlichen Vorteilen profitieren.