honert berät die smartbax GmbH bei Seed-Finanzierungsrunde

honert hat die smartbax GmbH bei einer Seed-Finanzierung umfassend rechtlich beraten.

WIRKSAMKEIT VON MEHRHEITSBESCHLÜSSEN IN PERSONENGESELLSCHAFTEN

Die Klausel in einem Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft, die für alle Gesellschafterbeschlüsse eine einfache Stimmenmehrheit vorsieht, kann dahin auszulegen sein und die formelle Legitimation dafür geben, dass sämtliche einer Beschlussfassung durch die Gesellschafter zugänglichen Gegenstände dem Mehrheitsprinzip unterliegen. Dies umfasst auch sog. Grundlagengeschäfte und Eingriffe in Mitgliedschaftsrechte von Gesellschaftern. Diese formelle Legitimation indiziert grundsätzlich auch die materielle Legitimation eines hierauf gestützten Gesellschafterbeschlusses, es sei denn, es handelt sich um eine treupflichtwidrige Ausübung der Mehrheitsmacht gegenüber der Minderheit.

ESOP-BESTEUERUNG – BFH ERÖFFNET GESTALTUNGSPIELRAUM BEI DER BESTEUERUNG VON STOCK OPTIONS IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM WOHNSITZSWECHSEL

Im „War for Talents“ setzen insbesondere Start-ups häufig auf Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sog. ESOPs (Employee Stock Option Plans), um motivierte und hochqualifizierte Mitarbeiter, trotz meist nicht wettbewerbsfähiger Gehälter, zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Dabei läuft ein ESOP in der Regel über mehrere Jahre und die Lebensumstände des Arbeitnehmers können sich in diesem Zeitraum ändern. Solch eine Änderung der Lebensumstände liegt auch dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21.12.2022, Az. I R 11/20 zugrunde, das sich mit der Besteuerung von Stock Options im Fall des Ansässigkeitswechsels befasst. Dieser grenzüberschreitende Fall ist Anlass, um die allgemeine steuerliche Behandlung von ESOPs näher zu beleuchten und gleichzeitig eventuelles Gestaltungspotenzial aufzuzeigen.

BFH: VERMÄCHTNIS BETREFFEND EIN INLÄNDISCHES GRUNDSTÜCK UNTERLIEGT NICHT DER BESCHRÄNKTEN ERBSCHAFTSTEUERPFLICHT

In seinem Urteil vom 23.11.2022 – II R 37/19 entschied der BFH zugunsten der ausländischen Klägerin, dass – anders als der unmittelbare Erwerb eines inländischen Grundstücks – das Vermächtnis betreffend den Erwerb eines inländischen Grundstücks nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegt.

honert berät MFC Labs GmbH bei Seed-Finanzierung

Ein Team von honert unter der Leitung von Dr. Jan-Christian Heins hat die MFC Labs GmbH bei ihrer Seed-Finanzierungsrunde mit einem Volumen von EUR 4 Millionen umfassend beraten.

honert berät die CERTANIA-Gruppe beim Erwerb der GWP Gesellschaft für Werkstoffprüfung mbH

honert hat die CERTANIA-Gruppe beim Erwerb der GWP Gesellschaft für Werkstoffprüfung mbH rechtlich beraten.

honert berät die CERTANIA-Gruppe beim Erwerb der GBD Gesellschaft für biotechnologische Diagnostik mbH

honert hat die CERTANIA-Gruppe beim Erwerb der GBD Gesellschaft für biotechnologische Diagnostik mbH rechtlich beraten.

honert berät die CERTANIA-Gruppe beim Erwerb der ÖHMI-Gruppe

honert hat die CERTANIA-Gruppe beim Erwerb der ÖHMI Analytik GmbH, der ÖHMI EuroCert GmbH und der ÖHMI Service GmbH von ihrer Gesellschafterin, der ÖHMI AG, rechtlich beraten.

honert berät die RFMW Europe Ltd. beim Erwerb der MRC Gigacomp GmbH & Co. KG und der MRC Components GmbH & Co. KG

honert hat die RFMW Europe Ltd. beim Erwerb der MRC Gigacomp GmbH & Co. KG und der MRC Components GmbH & Co. KG umfassend rechtlich beraten.

honert berät die Gesellschafter der nokutec Kunststofftechnik GmbH beim Verkauf an die LIKUM Group GmbH

honert hat die Gesellschafter der nokutec Kunststofftechnik GmbH, Quedlinburg, beim Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an die LIKUM Group GmbH umfassend rechtlich beraten.