GEWÄHRUNG VON UPSTREAM-SICHERHEITEN – DAS SOLLTEN GESCHÄFTSFÜHRER BEACHTEN
<p>Der BGH hat in zwei Entscheidungen zur Zulässigkeit der Bestellung von Sicherheiten, die Gesellschaften zugunsten ihrer Gesellschafter bestellen, und zu den sog. Kapitalerhaltungsregeln in der Aktiengesellschaft und der GmbH Stellung genommen. Die Kapitalerhaltungsregeln haben eine „indirekte“ Wirkung auf Finanzierungen in Konzernsachverhalten, weil die Verletzung zur (persönlichen) Haftung von abhängigen Geschäftsleitern führen kann. Die Praxis behilft […]