STEUERLICHE MASSNAHMEN ZUR UNTERSTÜTZUNG IN DER CORONA-KRISE
Zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber nun das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht. Im Folgenden werden die Maßnahmen der Corona-Steuerhilfegesetze, die zu einer kurzfristigen liquiditätsmäßigen Entlastung der Steuerpflichtigen führen, sowie Neuerungen auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung (Umstrukturierungen und internationales Steuerrecht) erläutert.