VORSICHT: INSOLVENZANFECHTBARKEIT BEI DER STUNDUNG VON FORDERUNGEN AUS AUSTAUSCHVERTRÄGEN IM KONZERNVERHÄLTNIS
Der Insolvenzsenat des BGH hat in einem jüngst veröffentlichten Urteil (Versäumnisurteil v. 11.7.2019 – IX ZR 210/19) die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit der in vielen Konzernen durchaus häufiger vorkommenden Praxis der Stundung von Forderungen aus konzerninternen Austauschverträgen bejaht, was mit Blick auf die weitreichende insolvenzrechtliche Folge der Rückzahlung in die Insolvenzmasse größte Beachtung insbesondere in Zeiten des konjunkturellen Abschwungs bedarf.