DER NEUE UMWANDLUNGSSTEUERERLASS
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 2. Januar 2025 ein neues Schreiben betr. Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes veröffentlicht (sog. Umwandlungssteuererlass). Die dortigen Regelungen sind für die Finanzbehörden bindend. Der neue Erlass ersetzt den bisherigen Umwandlungssteuererlass vom 11. November 2011. Im folgenden Beitrag werden einige wesentliche und praxisrelevante Neuerungen dargestellt.