Die Praxis nutzt immer häufiger digitale Lösungen zur Unterzeichnung von Verträgen und sonstigen verbindlichen Erklärungen. Die bisherige Handhabung, die Erklärung auszudrucken, zu unterzeichnen, einzuscannen und dann zu versenden, hat sich als zu aufwändig erwiesen. Elektronisch erstellte Dokumente und Signaturen können den Unterzeichnungsprozess vereinfachen. Allerdings zeigt sich die öffentliche Verwaltung bisher zurückhaltend gegenüber neuen digitalen Lösungen. Der Beitrag soll anlässlich eines aktuellen Urteils des Kammergerichts zum Nachweiserfordernis von im Handelsregister einzutragenden, auf einem grds. formlosen Gesellschafterbeschluss beruhenden Änderungen, die Möglichkeiten zur digitalen Gestaltung der Unterzeichnung von Verträgen und Erklärungen aufzeigen.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2023-03-31 14:20:002023-03-31 15:42:53ELEKTRONISCHE UNTERZEICHNUNGEN UND AUSFERTIGUNGEN IM RECHTSVERKEHR
Der Bundesfinanzhof erkennt, entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung, die zivilrechtliche Wirksamkeit eines einstimmig gefassten Beschlusses über eine inkongruente Vorabausschüttung an, sodass der Ausschüttungsbeschluss der Besteuerung zugrunde zu legen ist. Anders als die Finanzverwaltung sieht der BFH gemäß seinem Urteil vom 28.09.2022 – VIII R 20/20 – in einem solchen Beschluss weder eine verdeckte Gewinnausschüttung noch einen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO.
Fallen bei einem Anteilskauf, sog. Share-Deal, Vertragsabschluss („Signing“) und Anteilsübergang („Closing“) zeitlich auseinander, liegen nach Ansicht der Finanzverwaltung zwei grunderwerbsteuerbare Vorgänge vor. Daher kann es bei ein und derselben Transaktion zu einer mehrfachen Festsetzung von Grunderwerbsteuer kommen. Mithilfe einer neu eingeführten Korrekturvorschrift lässt sich die drohende Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer vermeiden, aber nur dann, wenn sämtliche Erwerbsvorgänge dem Finanzamt angezeigt werden. Bei jedem Share-Deal ist daher sowohl bei Signing als auch bei Closing auf eine vollständige und fristgerechte Anzeigeerstattung zu achten.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2023-03-08 12:58:582023-03-13 10:41:18honert berät die enventa Group beim Erwerb der syska GmbH
honert hat das Fintech-Startup finway, München, in der Serie-A-Finanzierungsrunde mit dem early-stage Venture Fonds Capital 49 und weiteren Investoren umfassend rechtlich beraten.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2023-02-27 15:53:422023-02-27 15:53:42honert berät das Münchner Fintech-Startup finway in der Serie-A-Finanzierungsrunde über 9,2 Millionen Euro
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2023-01-31 09:30:002023-01-31 10:35:37honert berät Kraftanlagen Energies & Services GmbH beim Erwerb der H & R industrierohrbau GmbH
ELEKTRONISCHE UNTERZEICHNUNGEN UND AUSFERTIGUNGEN IM RECHTSVERKEHR
/in 2023 Q1Die Praxis nutzt immer häufiger digitale Lösungen zur Unterzeichnung von Verträgen und sonstigen verbindlichen Erklärungen. Die bisherige Handhabung, die Erklärung auszudrucken, zu unterzeichnen, einzuscannen und dann zu versenden, hat sich als zu aufwändig erwiesen. Elektronisch erstellte Dokumente und Signaturen können den Unterzeichnungsprozess vereinfachen. Allerdings zeigt sich die öffentliche Verwaltung bisher zurückhaltend gegenüber neuen digitalen Lösungen. Der Beitrag soll anlässlich eines aktuellen Urteils des Kammergerichts zum Nachweiserfordernis von im Handelsregister einzutragenden, auf einem grds. formlosen Gesellschafterbeschluss beruhenden Änderungen, die Möglichkeiten zur digitalen Gestaltung der Unterzeichnung von Verträgen und Erklärungen aufzeigen.
BFH ERKENNT SATZUNGSDURCHBRECHENDEN INKONGRUENTEN VORABGEWINNAUSSCHÜTTUNGSBESCHLUSS AN
/in 2023 Q1Der Bundesfinanzhof erkennt, entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung, die zivilrechtliche Wirksamkeit eines einstimmig gefassten Beschlusses über eine inkongruente Vorabausschüttung an, sodass der Ausschüttungsbeschluss der Besteuerung zugrunde zu legen ist. Anders als die Finanzverwaltung sieht der BFH gemäß seinem Urteil vom 28.09.2022 – VIII R 20/20 – in einem solchen Beschluss weder eine verdeckte Gewinnausschüttung noch einen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO.
NEUE GRUNDERWERBSTEUERLICHE FALLSTRICKE BEI SHARE-DEAL TRANSAKTIONEN
/in 2023 Q1Fallen bei einem Anteilskauf, sog. Share-Deal, Vertragsabschluss („Signing“) und Anteilsübergang („Closing“) zeitlich auseinander, liegen nach Ansicht der Finanzverwaltung zwei grunderwerbsteuerbare Vorgänge vor. Daher kann es bei ein und derselben Transaktion zu einer mehrfachen Festsetzung von Grunderwerbsteuer kommen. Mithilfe einer neu eingeführten Korrekturvorschrift lässt sich die drohende Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer vermeiden, aber nur dann, wenn sämtliche Erwerbsvorgänge dem Finanzamt angezeigt werden. Bei jedem Share-Deal ist daher sowohl bei Signing als auch bei Closing auf eine vollständige und fristgerechte Anzeigeerstattung zu achten.
honert berät die enventa Group beim Erwerb der syska GmbH
/in Dealmeldungenhonert hat die enventa Group, Karlsruhe, beim Erwerb der syska Gmbh umfassend rechtlich beraten.
honert berät das Münchner Fintech-Startup finway in der Serie-A-Finanzierungsrunde über 9,2 Millionen Euro
/in Dealmeldungenhonert hat das Fintech-Startup finway, München, in der Serie-A-Finanzierungsrunde mit dem early-stage Venture Fonds Capital 49 und weiteren Investoren umfassend rechtlich beraten.
honert berät Kraftanlagen Energies & Services GmbH beim Erwerb der H & R industrierohrbau GmbH
/in Dealmeldungenhonert hat die Kraftanlagen Energies & Services GmbH, München, beim Erwerb der H & R Industrierohrbau, Frankfurt am Main, rechtlich umfassend beraten.