Zum 1. August 2022 ist das Umsetzungsgesetz zur EU-Digitalisierungsrichtlinie 2019/1151 („DiRUG“) in Kraft getreten. Nunmehr ist die Gründung einer GmbH oder einer UG (Unternehmergesellschaft) auch bequem vom eigenen Schreibtischstuhl aus möglich anstatt in den Räumlichkeiten eines Notars. Ganz ohne notarielle Begleitung geht es aber dennoch nicht. Im Beitrag erläutern wir Ihnen das Verfahren einer digitalen Gründung und geben einen Ausblick auf weitere Neuerungen im Rahmen der Digitalisierung des Gesellschaftsrechts.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2022-10-04 08:40:002022-10-04 14:25:50GMBH-GRÜNDUNG NUN DIGITAL MÖGLICH
Mit Urteil vom 30.03.2022 (12 U 1520/19) hat das OLG Nürnberg entschieden, dass der Geschäftsführer zur Einrichtung eines Compliance Management Systems verpflichtet ist mit der Folge, dass er bei Unterlassen für etwaige dadurch entstehende Schäden haftet. Das Urteil präzisiert zusätzlich die konkreten Überwachungspflichten des Geschäftsführers.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2022-10-04 08:30:002022-10-04 14:23:32GESCHÄFTSFÜHRER EINER GMBH ZUR EINRICHTUNG EINES COMPLIANCE MANAGEMENT SYSTEMS VERPFLICHTET
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15.2.2022 (II ZR 235/20) seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach sich der Rechtsgedanke des § 179a des Aktiengesetzes (AktG) entsprechend auch auf die Kommanditgesellschaft erstreckt. § 179a AktG ist auf die Kommanditgesellschaft nicht (mehr) analog anwendbar.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2022-10-04 08:20:002022-10-04 14:16:16KEINE ANALOGE ANWENDUNG VON § 179A AKTG AUF DIE KOMMANDITGESELLSCHAFT
Im Zuge des Erbschaftsteuerreformgesetzes vom 24.12.2008 hat der Gesetzgeber die Steuerbefreiung der Zuwendung eines Familienheims neu geregelt und auf Fälle des Erwerbs von Todes wegen erweitert. Ein Urteil des BFH v. 01.12.2021 (II R 18/20) zur Frage, unter welchen Umständen die Selbstnutzung des Familienheims durch den Erben aufgegeben werden darf, ohne den Vorteil der Steuerbefreiung zu verlieren, gibt Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit der grundlegenden Funktionsweise und den Hintergründen der Steuerbefreiungstatbestände.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2022-10-04 08:10:002022-10-04 14:07:51DIE STEUERBEFREITE ZUWENDUNG EINES FAMILIENHEIMS IM ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUERRECHT
Seit dem 1. August 2022 ist die Neufassung des NachwG in Kraft getreten, mit dem die Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen der Europäischen Union (ABRL) umgesetzt wurde. Es ergeben sich dadurch zahlreiche zusätzliche Notwendigkeiten in Bezug auf die schriftliche Bestätigung der wesentlichen Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber (AG) gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (AN).
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2022-10-04 08:00:002022-10-04 14:05:23DIE NEUFASSUNG DES GESETZES ÜBER DEN NACHWEIS DER FÜR EIN ARBEITSVERHÄLTNIS GELTENDEN WESENTLICHEN BEDINGUNGEN (NACHWG) ENTHÄLT WEITERGEHENDE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS ZUR SCHRIFTLICHEN BESTÄTIGUNG VON ARBEITSBEDINGUNGEN
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2022-09-19 13:57:342022-09-19 13:57:34honert in allen Kerngebieten unter den „Top-Wirtschaftskanzleien 2022“
GMBH-GRÜNDUNG NUN DIGITAL MÖGLICH
/in 2022 Q3Zum 1. August 2022 ist das Umsetzungsgesetz zur EU-Digitalisierungsrichtlinie 2019/1151 („DiRUG“) in Kraft getreten. Nunmehr ist die Gründung einer GmbH oder einer UG (Unternehmergesellschaft) auch bequem vom eigenen Schreibtischstuhl aus möglich anstatt in den Räumlichkeiten eines Notars. Ganz ohne notarielle Begleitung geht es aber dennoch nicht. Im Beitrag erläutern wir Ihnen das Verfahren einer digitalen Gründung und geben einen Ausblick auf weitere Neuerungen im Rahmen der Digitalisierung des Gesellschaftsrechts.
GESCHÄFTSFÜHRER EINER GMBH ZUR EINRICHTUNG EINES COMPLIANCE MANAGEMENT SYSTEMS VERPFLICHTET
/in 2022 Q3Mit Urteil vom 30.03.2022 (12 U 1520/19) hat das OLG Nürnberg entschieden, dass der Geschäftsführer zur Einrichtung eines Compliance Management Systems verpflichtet ist mit der Folge, dass er bei Unterlassen für etwaige dadurch entstehende Schäden haftet. Das Urteil präzisiert zusätzlich die konkreten Überwachungspflichten des Geschäftsführers.
KEINE ANALOGE ANWENDUNG VON § 179A AKTG AUF DIE KOMMANDITGESELLSCHAFT
/in 2022 Q3Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15.2.2022 (II ZR 235/20) seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach sich der Rechtsgedanke des § 179a des Aktiengesetzes (AktG) entsprechend auch auf die Kommanditgesellschaft erstreckt. § 179a AktG ist auf die Kommanditgesellschaft nicht (mehr) analog anwendbar.
DIE STEUERBEFREITE ZUWENDUNG EINES FAMILIENHEIMS IM ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUERRECHT
/in 2022 Q3Im Zuge des Erbschaftsteuerreformgesetzes vom 24.12.2008 hat der Gesetzgeber die Steuerbefreiung der Zuwendung eines Familienheims neu geregelt und auf Fälle des Erwerbs von Todes wegen erweitert. Ein Urteil des BFH v. 01.12.2021 (II R 18/20) zur Frage, unter welchen Umständen die Selbstnutzung des Familienheims durch den Erben aufgegeben werden darf, ohne den Vorteil der Steuerbefreiung zu verlieren, gibt Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit der grundlegenden Funktionsweise und den Hintergründen der Steuerbefreiungstatbestände.
DIE NEUFASSUNG DES GESETZES ÜBER DEN NACHWEIS DER FÜR EIN ARBEITSVERHÄLTNIS GELTENDEN WESENTLICHEN BEDINGUNGEN (NACHWG) ENTHÄLT WEITERGEHENDE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS ZUR SCHRIFTLICHEN BESTÄTIGUNG VON ARBEITSBEDINGUNGEN
/in 2022 Q3Seit dem 1. August 2022 ist die Neufassung des NachwG in Kraft getreten, mit dem die Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen der Europäischen Union (ABRL) umgesetzt wurde. Es ergeben sich dadurch zahlreiche zusätzliche Notwendigkeiten in Bezug auf die schriftliche Bestätigung der wesentlichen Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber (AG) gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (AN).
honert in allen Kerngebieten unter den „Top-Wirtschaftskanzleien 2022“
/in Dealmeldungen