Beim Abschluss eines Vorstandsdienstvertrages wird die Aktiengesellschaft durch den Aufsichtsrat vertreten. Dieser muss über den Abschluss des Dienstvertrages einen Beschluss fassen. Beim anschließenden Vertragsschluss selbst wird der Aufsichtsrat in der Regel durch seinen Vorsitzenden vertreten. Das LG München I (Urteil vom 13.2.2020 – 5 HK O 2393/19) hat sich nun mit der Frage befasst, wann ein Aufsichtsratsvorsitzender, der mit einem designierten Vorstandsmitglied einen Dienstvertrag im Namen der Gesellschaft schließt, ohne dass ein entsprechender Aufsichtsratsbeschluss vorliegt, dem designierten Vorstandsmitglied zum Schadensersatz verpflichtet ist.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2020-09-30 08:50:002020-09-29 10:27:17KEINE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE GEGEN EINEN AUFSICHTSRATSVORSITZENDEN ALS VERTRETER OHNE VERTRETUNGSMACHT BEI ABSCHLUSS EINES VORSTANDSDIENSTVERTRAGES OHNE AUFSICHTSRATSBESCHLUSS
Seit dem 1. Juli 2020 gelten in Deutschland besondere Mitteilungspflichten für sog. grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Sie sind das Ergebnis der Umsetzung der europäischen Richtlinie „DAC 6“. Grenzüberschreitende Steuergestaltungen sind mit einer Frist von 30 Tagen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, ansonsten drohen Geldbußen. Die Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten werden die offengelegten Informationen im Rahmen eines automatisierten Verfahrens untereinander austauschen.
Das Finanzgericht München hat mit Urteil vom 5.4.2018 entschieden, dass die Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheime nicht für ein grundbuchrechtlich selbständiges, an das Familienheim angrenzendes, unbebautes Grundstück gilt, selbst wenn die beiden Grundstücke eine wirtschaftliche Einheit bilden. Die Revisionsentscheidung des BFH steht aus.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2020-09-30 08:30:002020-09-29 17:42:51KEINE ERBSCHAFTSSTEUERBEFREIUNG FÜR EIN GRUNDBUCHRECHTLICH SELBSTÄNDIGES, UNBEBAUTES GRUNDSTÜCK NEBEN DEM FAMILIENHEIM
Die sogenannte Platform to Business Verordnung (kurz „P2B-Verordnung“) stellt erstmalig Regeln auf, um in Anbetracht der stetig zunehmenden Macht von Plattformbetreibern im Internet („Plattformbetreiber“) ein gewisses Gleichgewicht herzustellen. Für einige Situationen und Probleme, die sich in der Vergangenheit als besonders kritisch für die Unternehmen erwiesen haben, versucht der Verordnungsgeber die Plattformbetreiber zu mehr Fairness anzuhalten. Die Zukunft wird zeigen, wie effektiv diese Verordnung tatsächlich sein wird.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2020-09-30 08:20:002020-09-29 08:59:42DIE PLATFORM TO BUSINESS VERORDNUNG
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren vorgestellt (eWpG-E). Dieses ermöglicht die Ersetzung von Wertpapierurkunden durch eine Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister. Auf Kryptotechnologie (z.B. Blockchain) basierende Wertpapiere behandelt der Entwurf als Unterfall elektronischer Wertpapiere. Kryptowertpapiere sollen künftig über dezentrale Kryptowertpapierregister ohne Einschaltung von Intermediären begeben und verwaltet werden können.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2020-09-30 08:10:002020-09-29 17:05:31ENTWURF EINES GESETZES ZUR EINFÜHRUNG VON ELEKTRONISCHEN WERTPAPIEREN
Bei der Übertragung von Betrieben oder Betriebsteilen kommt es regelmäßig zum „automatischen“ Übergang bestehender Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber. Der Übergang von Arbeitsverhältnissen anlässlich eines Betriebsübergangs ist von großer praktischer Relevanz und immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Im Einzelfall können sich schwierige Fragen hinsichtlich der Zuordnung bestehender Arbeitsverhältnisse stellen. Der Europäische Gerichtshof („EuGH“) hat nun entschieden, dass auch der anteilige Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf mehrere Erwerber grundsätzlich möglich ist.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2020-09-30 08:00:002020-09-28 11:00:14BETRIEBSÜBERGANG – ANTEILIGER ÜBERGANG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES AUF MEHRERE ERWERBER?
KEINE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE GEGEN EINEN AUFSICHTSRATSVORSITZENDEN ALS VERTRETER OHNE VERTRETUNGSMACHT BEI ABSCHLUSS EINES VORSTANDSDIENSTVERTRAGES OHNE AUFSICHTSRATSBESCHLUSS
/in 2020 Q3Beim Abschluss eines Vorstandsdienstvertrages wird die Aktiengesellschaft durch den Aufsichtsrat vertreten. Dieser muss über den Abschluss des Dienstvertrages einen Beschluss fassen. Beim anschließenden Vertragsschluss selbst wird der Aufsichtsrat in der Regel durch seinen Vorsitzenden vertreten. Das LG München I (Urteil vom 13.2.2020 – 5 HK O 2393/19) hat sich nun mit der Frage befasst, wann ein Aufsichtsratsvorsitzender, der mit einem designierten Vorstandsmitglied einen Dienstvertrag im Namen der Gesellschaft schließt, ohne dass ein entsprechender Aufsichtsratsbeschluss vorliegt, dem designierten Vorstandsmitglied zum Schadensersatz verpflichtet ist.
MITTEILUNGSPFLICHTEN BEI GRENZÜBERSCHREITENDEN STEUERGESTALTUNGEN – UMSETZUNG DER „DAC 6“
/in 2020 Q3Seit dem 1. Juli 2020 gelten in Deutschland besondere Mitteilungspflichten für sog. grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Sie sind das Ergebnis der Umsetzung der europäischen Richtlinie „DAC 6“. Grenzüberschreitende Steuergestaltungen sind mit einer Frist von 30 Tagen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, ansonsten drohen Geldbußen. Die Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten werden die offengelegten Informationen im Rahmen eines automatisierten Verfahrens untereinander austauschen.
KEINE ERBSCHAFTSSTEUERBEFREIUNG FÜR EIN GRUNDBUCHRECHTLICH SELBSTÄNDIGES, UNBEBAUTES GRUNDSTÜCK NEBEN DEM FAMILIENHEIM
/in 2020 Q3Das Finanzgericht München hat mit Urteil vom 5.4.2018 entschieden, dass die Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheime nicht für ein grundbuchrechtlich selbständiges, an das Familienheim angrenzendes, unbebautes Grundstück gilt, selbst wenn die beiden Grundstücke eine wirtschaftliche Einheit bilden. Die Revisionsentscheidung des BFH steht aus.
DIE PLATFORM TO BUSINESS VERORDNUNG
/in 2020 Q3Die sogenannte Platform to Business Verordnung (kurz „P2B-Verordnung“) stellt erstmalig Regeln auf, um in Anbetracht der stetig zunehmenden Macht von Plattformbetreibern im Internet („Plattformbetreiber“) ein gewisses Gleichgewicht herzustellen. Für einige Situationen und Probleme, die sich in der Vergangenheit als besonders kritisch für die Unternehmen erwiesen haben, versucht der Verordnungsgeber die Plattformbetreiber zu mehr Fairness anzuhalten. Die Zukunft wird zeigen, wie effektiv diese Verordnung tatsächlich sein wird.
ENTWURF EINES GESETZES ZUR EINFÜHRUNG VON ELEKTRONISCHEN WERTPAPIEREN
/in 2020 Q3Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren vorgestellt (eWpG-E). Dieses ermöglicht die Ersetzung von Wertpapierurkunden durch eine Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister. Auf Kryptotechnologie (z.B. Blockchain) basierende Wertpapiere behandelt der Entwurf als Unterfall elektronischer Wertpapiere. Kryptowertpapiere sollen künftig über dezentrale Kryptowertpapierregister ohne Einschaltung von Intermediären begeben und verwaltet werden können.
BETRIEBSÜBERGANG – ANTEILIGER ÜBERGANG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES AUF MEHRERE ERWERBER?
/in 2020 Q3Bei der Übertragung von Betrieben oder Betriebsteilen kommt es regelmäßig zum „automatischen“ Übergang bestehender Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber. Der Übergang von Arbeitsverhältnissen anlässlich eines Betriebsübergangs ist von großer praktischer Relevanz und immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Im Einzelfall können sich schwierige Fragen hinsichtlich der Zuordnung bestehender Arbeitsverhältnisse stellen. Der Europäische Gerichtshof („EuGH“) hat nun entschieden, dass auch der anteilige Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf mehrere Erwerber grundsätzlich möglich ist.