Mit der Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zum 1. April 2017 wurden neue Bestimmungen zu einer Höchstdauer für die Überlassung von Leiharbeitnehmern, zur Anwendung des Equal-Pay-Prinzips und der Verpflichtung zur Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung eingeführt. Es ist nun verboten, Leiharbeitnehmer weiter zu verleihen oder als Streikbrecher einzusetzen. Weiter sind künftig Leiharbeitnehmer bei den Schwellenwerten im Mitbestimmungsrecht zu berücksichtigen […]
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2017-06-27 09:15:132017-07-21 17:55:59NEUFASSUNG DES ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGSGESETZES ZUM 1. APRIL 2017
NEUFASSUNG DES ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGSGESETZES ZUM 1. APRIL 2017
/in 2017 Q2Mit der Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zum 1. April 2017 wurden neue Bestimmungen zu einer Höchstdauer für die Überlassung von Leiharbeitnehmern, zur Anwendung des Equal-Pay-Prinzips und der Verpflichtung zur Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung eingeführt. Es ist nun verboten, Leiharbeitnehmer weiter zu verleihen oder als Streikbrecher einzusetzen. Weiter sind künftig Leiharbeitnehmer bei den Schwellenwerten im Mitbestimmungsrecht zu berücksichtigen […]