IM REGELFALL KEINE BERÜCKSICHTIGUNG VON GESELLSCHAFTERDARLEHEN ALS NACHTRÄGLICHE ANSCHAFFUNGSKOSTEN IM RAHMEN DES § 17 ESTG
Mit Urteil vom 11. Juli 2017 – IX R 36/15 hat der BFH seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung von eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen von Gesellschaftern an ihre Gesellschaft als Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG grundlegend geändert. Finanzierungshilfen sind z.B. Gesellschafterdarlehen oder Bürgschaften. Sie werden bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts nach § 17 EStG grundsätzlich […]