GEPLANTE ANZEIGEPFLICHT BEI STEUERGESTALTUNGEN
Der aus den Wirtschafts- und Finanzministern bestehende ECOFIN-Rat hat am 25. Mai 2018 die Richtlinie (EU) 2018/822 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige Gestaltungen verabschiedet. Durch diese soll eine Verpflichtung zur Meldung potenziell aggressiver Steuergestaltungen geschaffen werden. Die Richtlinie muss bis zum 31.12.2019 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Anzeigepflicht tritt am 01.07.2020 in Kraft.