UNTERNEHMENSTRANSAKTIONEN UND DIE DSGVO: DATENSCHUTZRECHTLICHE HINDERNISSE BEI DUE DILIGENCE UND ASSET DEALS
Die DSGVO ist nicht nur im Internet allgegenwärtig, wo es z.B. auf Webseiten von Bäckereibetrieben heißt „Wir verwenden Cookies“, sondern sie hat auch auf (nahezu) jeden Rechtsbereich Einfluss, u.a. auch auf das Transaktionsgeschäft. Um dies zu verdeutlichen sollen zwei Aspekte im Folgenden näher beleuchtet werden, zum einen die datenschutzrechtlichen Faktoren bei der Due Diligence im Vorfeld der Veräußerung und zum anderen der Umgang mit personenbezogenen Daten durch den Käufer nach einem Asset-Deal. In beiden Fällen hat sich ein „marktübliches“ Vorgehen noch nicht entwickelt.