MODERNISIERUNG DES PERSONENGESELLSCHAFTSRECHTS: EVOLUTION AUS DER GELEBTEN PRAXIS – UND TROTZDEM BESTEHT HANDLUNGSBEDARF
Die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ist vollendet. Zum 1. Januar 2024 treten die Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Zwar bezwecken die neuen Vorgaben vor allem die derzeitige Diskrepanz zwischen dem aktuell geltenden Regelungskonzept und den Bedürfnissen der Praxis zu beseitigen. Auch der neue Ordnungsrahmen erfordert jedoch gestalterisches Tätigwerden.