Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt zum 1. Januar 2024 eine umfassende Reform des deutschen Personengesellschaftsrechts in Kraft. Diese bringt auch eine Vielzahl an Gesetzesänderungen für die Grundform der Personengesellschaften, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), mit sich. Dieser Beitrag soll die wesentlichen Änderungen des MoPeG für die GbR zusammenfassend darstellen. Insbesondere soll aufgezeigt werden, welche Änderungen des MoPeG (i) lediglich – bereits geltende – ständige Rechtsprechung kodifizieren und welche dagegen (ii) tatsächlich materielle Änderungen der bisherigen Rechtslage begründen. Insbesondere sog. Außen-GbRs, die selbst am Rechtsverkehr teilnehmen, haben künftig einige Neuerungen zu berücksichtigen. So besteht etwa die Möglichkeit der freiwilligen Eintragung der GbR in ein Gesellschaftsregister, wobei diese durch gesetzliche normierte Voreintragungserfordernisse in der Praxis auch zu einer „Eintragungspflicht durch die Hintertür“ werden kann.