https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2023-09-05 12:30:372023-09-05 12:30:40honert berät AC Industrials beim Verkauf ihrer Beteiligung an der MT Technologies GmbH
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2023-08-30 17:12:172023-08-31 09:01:47honert berät Lead-Investor bei einer der größten Series A Finanzierungsrunde im Bereich Bioindustrie in Europa
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2023-08-15 06:01:352023-08-15 06:01:39honert berät im Rahmen des Kaufs des Nachhaltigkeitsvorreiters Schülke durch ATHOS-Konsortium
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2023-07-18 16:20:052023-07-18 16:20:08honert berät die UHB Group beim Erwerb der Smart-Q GmbH
Die Klausel in einem Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft, die für alle Gesellschafterbeschlüsse eine einfache Stimmenmehrheit vorsieht, kann dahin auszulegen sein und die formelle Legitimation dafür geben, dass sämtliche einer Beschlussfassung durch die Gesellschafter zugänglichen Gegenstände dem Mehrheitsprinzip unterliegen. Dies umfasst auch sog. Grundlagengeschäfte und Eingriffe in Mitgliedschaftsrechte von Gesellschaftern. Diese formelle Legitimation indiziert grundsätzlich auch die materielle Legitimation eines hierauf gestützten Gesellschafterbeschlusses, es sei denn, es handelt sich um eine treupflichtwidrige Ausübung der Mehrheitsmacht gegenüber der Minderheit.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2023-06-29 13:21:092023-06-29 13:21:12WIRKSAMKEIT VON MEHRHEITSBESCHLÜSSEN IN PERSONENGESELLSCHAFTEN
honert berät AC Industrials beim Verkauf ihrer Beteiligung an der MT Technologies GmbH
/in Dealmeldungenhonert hat AC Industrials beim Verkauf ihrer Beteiligung am deutschen Automobilteilehersteller MT Technologies GmbH umfassend rechtlich beraten.
honert berät Lead-Investor bei einer der größten Series A Finanzierungsrunde im Bereich Bioindustrie in Europa
/in Dealmeldungenhonert berät im Rahmen des Kaufs des Nachhaltigkeitsvorreiters Schülke durch ATHOS-Konsortium
/in Dealmeldungenhonert berät die UHB Group beim Erwerb der Smart-Q GmbH
/in Dealmeldungenhonert hat die UHB Group beim Erwerb der Smart-Q GmbH umfassend rechtlich beraten.
honert berät die smartbax GmbH bei Seed-Finanzierungsrunde
/in Dealmeldungenhonert hat die smartbax GmbH bei einer Seed-Finanzierung umfassend rechtlich beraten.
WIRKSAMKEIT VON MEHRHEITSBESCHLÜSSEN IN PERSONENGESELLSCHAFTEN
/in 2023 Q2Die Klausel in einem Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft, die für alle Gesellschafterbeschlüsse eine einfache Stimmenmehrheit vorsieht, kann dahin auszulegen sein und die formelle Legitimation dafür geben, dass sämtliche einer Beschlussfassung durch die Gesellschafter zugänglichen Gegenstände dem Mehrheitsprinzip unterliegen. Dies umfasst auch sog. Grundlagengeschäfte und Eingriffe in Mitgliedschaftsrechte von Gesellschaftern. Diese formelle Legitimation indiziert grundsätzlich auch die materielle Legitimation eines hierauf gestützten Gesellschafterbeschlusses, es sei denn, es handelt sich um eine treupflichtwidrige Ausübung der Mehrheitsmacht gegenüber der Minderheit.