Die Covid-19-Pandemie erschwert mit ihren Reisebeschränkungen und Kontaktverboten physische Treffen. Diese behindern oftmals auch die Durchführung von Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Deshalb hat der Gesetzgeber eine vorübergehend Erleichterung für die Beschlussfassungen statuiert, wonach diese außerhalb von Gesellschafterversammlungen nicht mehr (wie es das Gesetz eigentlich vorsieht) nur mit der Zustimmung aller Gesellschafter möglich sind. Das Landgericht Stuttgart hat nun entschieden, dass diese Erleichterung bestehende, ggf. einschränkende Satzungsregelungen zur Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren nicht modifiziert und den Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelungen damit deutlich eingeschränkt. Das Urteil hat für die Praxis weitreichende Folgen. Der Beitrag führt zunächst in die Problematik ein (I.), beleuchtet anschließend das Urteil des Landgericht Stuttgart (II.) und gibt abschließend eine Bewertung und einen Ausblick über die Folgen für die Praxis (III.).
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2021-07-06 14:00:002021-07-06 14:19:28ZUR REICHWEITE DES § 2 COVMG BEI DER DURCHFÜHRUNG VON GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNGEN EINER GMBH
Das OLG München hat sich in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 3.12.2020 – 23 U 5742/19) mit den Aufklärungspflichten des Unternehmensverkäufers hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage des zu verkaufenden, sich in der Krise befindenden Unternehmens auseinandergesetzt. Aus der Entscheidung lassen sich über den konkreten Fall hinaus allgemeine Grundsätze für die Aufklärungspflichten beim Unternehmenskauf ableiten.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2021-07-06 13:50:002021-07-06 14:18:19OLG MÜNCHEN: TÄUSCHUNG ÜBER KRISENANZEICHEN BEIM UNTERNEHMENSKAUF BERECHTIGT ZUR RÜCKABWICKLUNG
Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz genannt) verabschiedet. Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat das Gesetz gebilligt. Dies mit dem Ziel, die Einhaltung der Menschenrechte durch die eine Lieferkette bildenden Unternehmen zu stärken. Der nachfolgende Beitrag stellt die Grundzüge des Lieferkettengesetzes dar und bietet einen Überblick über künftige Pflichten betroffener Unternehmen.
Im unserem Newsletter 2019 | Q2 hatten wir bereits über die geplante Grunderwerbsteuerreform berichtet, mit der als missbräuchlich infizierte Gestaltungen im Rahmen der Veräußerung von Geschäftsanteilen künftig verhindert werden sollen. Das Gesetzgebungsverfahren lag seitdem auf Eis. Am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat dem Gesetz nunmehr jedoch zugestimmt, so dass es am 17. Mai 2021 verkündet wurde. Die Änderungen treten am 1. Juli 2021 in Kraft.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2021-07-06 13:30:002021-07-06 14:15:40SIE IST DA – DIE LANG ERWARTETE GRUNDERWERBSTEUERREFORM!
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts sollen die derzeit bestehenden Unterschiede bei der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften beseitigt werden. Zentraler Bestandteil des Gesetzesentwurfs ist die Einführung eines sog. Optionsmodells, das zukünftig für Personenhandelsgesellschaften die Möglichkeit eröffnen soll, auf Antrag ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden. Dieser Newsletterbeitrag zeigt die zentralen Eckpunkte des geplanten Optionsmodells auf und enthält darüber hinaus eine erste Einschätzung, in welchen Konstellationen der Wechsel des Besteuerungssystems von Vorteil sein kann.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2021-07-06 13:20:002021-07-06 14:14:32OPTIONSMODELL FÜR PERSONENHANDELSGESELLSCHAFTEN IN PLANUNG
Wie schon 2020 angekündigt, wurde die Investitionskontrolle durch die 16. und 17. Änderungsverordnungen zur AWV sowohl im zivilen wie militärischen Bereich erheblich ausgeweitet, so dass zukünftig deutlich mehr Unternehmenserwerbe, Beteiligungserwerbe und sog. Asset Deals im zivilen wie militärischen Bereich einer Meldepflicht und einem Vollzugsverbot unterliegen können.
ZUR REICHWEITE DES § 2 COVMG BEI DER DURCHFÜHRUNG VON GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNGEN EINER GMBH
/in 2021 Q2Die Covid-19-Pandemie erschwert mit ihren Reisebeschränkungen und Kontaktverboten physische Treffen. Diese behindern oftmals auch die Durchführung von Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Deshalb hat der Gesetzgeber eine vorübergehend Erleichterung für die Beschlussfassungen statuiert, wonach diese außerhalb von Gesellschafterversammlungen nicht mehr (wie es das Gesetz eigentlich vorsieht) nur mit der Zustimmung aller Gesellschafter möglich sind. Das Landgericht Stuttgart hat nun entschieden, dass diese Erleichterung bestehende, ggf. einschränkende Satzungsregelungen zur Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren nicht modifiziert und den Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelungen damit deutlich eingeschränkt. Das Urteil hat für die Praxis weitreichende Folgen. Der Beitrag führt zunächst in die Problematik ein (I.), beleuchtet anschließend das Urteil des Landgericht Stuttgart (II.) und gibt abschließend eine Bewertung und einen Ausblick über die Folgen für die Praxis (III.).
OLG MÜNCHEN: TÄUSCHUNG ÜBER KRISENANZEICHEN BEIM UNTERNEHMENSKAUF BERECHTIGT ZUR RÜCKABWICKLUNG
/in 2021 Q2Das OLG München hat sich in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 3.12.2020 – 23 U 5742/19) mit den Aufklärungspflichten des Unternehmensverkäufers hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage des zu verkaufenden, sich in der Krise befindenden Unternehmens auseinandergesetzt. Aus der Entscheidung lassen sich über den konkreten Fall hinaus allgemeine Grundsätze für die Aufklärungspflichten beim Unternehmenskauf ableiten.
BUNDESTAG VERABSCHIEDET LIEFERKETTENGESETZ
/in 2021 Q2, 2021 Q2Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz genannt) verabschiedet. Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat das Gesetz gebilligt. Dies mit dem Ziel, die Einhaltung der Menschenrechte durch die eine Lieferkette bildenden Unternehmen zu stärken. Der nachfolgende Beitrag stellt die Grundzüge des Lieferkettengesetzes dar und bietet einen Überblick über künftige Pflichten betroffener Unternehmen.
SIE IST DA – DIE LANG ERWARTETE GRUNDERWERBSTEUERREFORM!
/in 2021 Q2Im unserem Newsletter 2019 | Q2 hatten wir bereits über die geplante Grunderwerbsteuerreform berichtet, mit der als missbräuchlich infizierte Gestaltungen im Rahmen der Veräußerung von Geschäftsanteilen künftig verhindert werden sollen. Das Gesetzgebungsverfahren lag seitdem auf Eis. Am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat dem Gesetz nunmehr jedoch zugestimmt, so dass es am 17. Mai 2021 verkündet wurde. Die Änderungen treten am 1. Juli 2021 in Kraft.
OPTIONSMODELL FÜR PERSONENHANDELSGESELLSCHAFTEN IN PLANUNG
/in 2021 Q2Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts sollen die derzeit bestehenden Unterschiede bei der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften beseitigt werden. Zentraler Bestandteil des Gesetzesentwurfs ist die Einführung eines sog. Optionsmodells, das zukünftig für Personenhandelsgesellschaften die Möglichkeit eröffnen soll, auf Antrag ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden. Dieser Newsletterbeitrag zeigt die zentralen Eckpunkte des geplanten Optionsmodells auf und enthält darüber hinaus eine erste Einschätzung, in welchen Konstellationen der Wechsel des Besteuerungssystems von Vorteil sein kann.
WEITERE AUSWEITUNG DER INVESTITIONSKONTROLLE
/in 2021 Q2Wie schon 2020 angekündigt, wurde die Investitionskontrolle durch die 16. und 17. Änderungsverordnungen zur AWV sowohl im zivilen wie militärischen Bereich erheblich ausgeweitet, so dass zukünftig deutlich mehr Unternehmenserwerbe, Beteiligungserwerbe und sog. Asset Deals im zivilen wie militärischen Bereich einer Meldepflicht und einem Vollzugsverbot unterliegen können.