https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2020-09-09 17:28:192020-09-09 17:30:44honert berät das Management beim Verkauf der hg medical GmbH an NORD Holding
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2020-09-09 17:18:432020-09-09 17:21:04honert in allen Kerngebieten unter den „Top-Wirtschaftskanzleien 2020“
Zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber nun das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht. Im Folgenden werden die Maßnahmen der Corona-Steuerhilfegesetze, die zu einer kurzfristigen liquiditätsmäßigen Entlastung der Steuerpflichtigen führen, sowie Neuerungen auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung (Umstrukturierungen und internationales Steuerrecht) erläutert.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2020-06-30 08:00:002020-06-30 10:30:56STEUERLICHE MASSNAHMEN ZUR UNTERSTÜTZUNG IN DER CORONA-KRISE
In Zeiten der Covid-19-Pandemie stellt Kurzarbeit ein wichtiges Instrument zur Linderung der negativen wirtschaftlichen Folgen für alle Beteiligten dar. Die Arbeitsvertragsparteien können für die Einführung und Gestaltung der Kurzarbeit in den zwischen ihnen abgeschlossenen Verträgen Vorsorge treffen. Vor diesem Hintergrund ist es allen Unternehmen zu empfehlen, ihre aktuellen Muster daraufhin zu überprüfen, ob sie dort ausreichende Bestimmungen vorgesehen haben und darüber hinaus zu versuchen, bestehende Arbeitsverträge zu ergänzen.
Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 hat der Gesetzgeber auf die Corona-Krise reagiert und eine Reihe substanzieller Regelungen im Insolvenz- und Gesellschaftsrecht vorübergehend suspendiert oder modifiziert.
Die als Art. 2 unter dem sperrigen Titel „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ („COVID-19-Gesetz“) erlassenen Regelungen für das Gesellschaftsrecht zielen insbesondere darauf, Unternehmen mit einem größeren Gesellschafterkreis ungeachtet von bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten handlungsfähig zu halten. Das COVID-19-Gesetz sieht deshalb in § 1 substantielle Erleichterungen für die Durchführung von Hauptversammlungen der AG, der KGaA und der SE vor.
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/in 2020 Q2Zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber nun das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht. Im Folgenden werden die Maßnahmen der Corona-Steuerhilfegesetze, die zu einer kurzfristigen liquiditätsmäßigen Entlastung der Steuerpflichtigen führen, sowie Neuerungen auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung (Umstrukturierungen und internationales Steuerrecht) erläutert.
KURZARBEIT – SINNVOLLE ERGÄNZUNG VON BESTEHENDEN ARBEITSVERTRÄGEN
/in 2020 Q2In Zeiten der Covid-19-Pandemie stellt Kurzarbeit ein wichtiges Instrument zur Linderung der negativen wirtschaftlichen Folgen für alle Beteiligten dar. Die Arbeitsvertragsparteien können für die Einführung und Gestaltung der Kurzarbeit in den zwischen ihnen abgeschlossenen Verträgen Vorsorge treffen. Vor diesem Hintergrund ist es allen Unternehmen zu empfehlen, ihre aktuellen Muster daraufhin zu überprüfen, ob sie dort ausreichende Bestimmungen vorgesehen haben und darüber hinaus zu versuchen, bestehende Arbeitsverträge zu ergänzen.
DIE VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG – ERSTE ERFAHRUNGEN UND TRENDS
/in 2020 Q2Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 hat der Gesetzgeber auf die Corona-Krise reagiert und eine Reihe substanzieller Regelungen im Insolvenz- und Gesellschaftsrecht vorübergehend suspendiert oder modifiziert.
Die als Art. 2 unter dem sperrigen Titel „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ („COVID-19-Gesetz“) erlassenen Regelungen für das Gesellschaftsrecht zielen insbesondere darauf, Unternehmen mit einem größeren Gesellschafterkreis ungeachtet von bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten handlungsfähig zu halten. Das COVID-19-Gesetz sieht deshalb in § 1 substantielle Erleichterungen für die Durchführung von Hauptversammlungen der AG, der KGaA und der SE vor.