Auch ein Jahr nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie stellen sich noch zahlreiche Rechtsfragen. Dies gilt unter anderem für das Gewerbemietrecht, das vor dem Hintergrund des zweiten „Lockdowns“ weiterhin erhebliche Relevanz für zahlreiche Händler und Dienstleister hat. Im Jahr 2020 gab es sehr unterschiedliche Rechtsprechung zu den Rechten von Vermietern und Mietern. Aufgrund dessen hat der Gesetzgeber kurz vor Weihnachten 2020 eine Gesetzesänderung für Gewerberaummietverträge auf den Weg gebracht. Zeit also, nicht nur diese Änderung unter die Lupe zu nehmen, sondern auch die bereits ergangene Rechtsprechung zur Gewerberaummiete zu analysieren.
Die Vermittlung von Aufträgen über digitale Plattformen in Gestalt des sogenannten Crowdworking dient der Auslagerung von (meist) kleinteiligen Tätigkeiten auf eine Vielzahl, dem Auftraggeber meist unbekannte Personen – die „Crowd“ –, wobei die Aufträge (häufig) über den Betreiber einer Online-Plattform vermittelt werden. Die moderne digitale Gestaltung von Arbeit führt (zwangsläufig) dazu, dass sich Fragen zum rechtlichen Status der dort Beteiligten stellen. Im Zusammenhang mit dem „Crowdworking“ war der Status der „Crowdworker“ als selbständig Tätige oder Arbeitnehmer bislang nicht geklärt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun mit Urteil vom 01.12.2020 entschieden, dass ein Crowdworker in dem zu entscheidenden Fall nicht selbstständig tätig, sondern als Arbeitnehmer einzuordnen war (Az.: 9 AZR 102/20).
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2021-03-30 07:00:002021-03-29 14:16:20URTEIL DES BUNDESARBEITSGERICHTS: CROWDWORKER SIND – UNTER UMSTÄNDEN – ARBEITNEHMER
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2021-03-08 12:50:162021-03-08 12:50:20honert berät Santo-Gruppe beim Verkauf der Sidroga Gruppe
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2021-02-02 09:12:002021-02-02 09:12:04honert berät Bogner beim Verkauf der Firmenzentrale in München
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2021-01-12 11:37:332021-01-12 11:37:36honert berät Fröhlich Holding GmbH & Co. KG beim Verkauf der Fröhlich International Investment GmbH an TKW Molding GmbH
GEWERBEMIETRECHT IM „LOCKDOWN“
/in 2021 Q1Auch ein Jahr nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie stellen sich noch zahlreiche Rechtsfragen. Dies gilt unter anderem für das Gewerbemietrecht, das vor dem Hintergrund des zweiten „Lockdowns“ weiterhin erhebliche Relevanz für zahlreiche Händler und Dienstleister hat. Im Jahr 2020 gab es sehr unterschiedliche Rechtsprechung zu den Rechten von Vermietern und Mietern. Aufgrund dessen hat der Gesetzgeber kurz vor Weihnachten 2020 eine Gesetzesänderung für Gewerberaummietverträge auf den Weg gebracht. Zeit also, nicht nur diese Änderung unter die Lupe zu nehmen, sondern auch die bereits ergangene Rechtsprechung zur Gewerberaummiete zu analysieren.
URTEIL DES BUNDESARBEITSGERICHTS: CROWDWORKER SIND – UNTER UMSTÄNDEN – ARBEITNEHMER
/in 2021 Q1Die Vermittlung von Aufträgen über digitale Plattformen in Gestalt des sogenannten Crowdworking dient der Auslagerung von (meist) kleinteiligen Tätigkeiten auf eine Vielzahl, dem Auftraggeber meist unbekannte Personen – die „Crowd“ –, wobei die Aufträge (häufig) über den Betreiber einer Online-Plattform vermittelt werden. Die moderne digitale Gestaltung von Arbeit führt (zwangsläufig) dazu, dass sich Fragen zum rechtlichen Status der dort Beteiligten stellen. Im Zusammenhang mit dem „Crowdworking“ war der Status der „Crowdworker“ als selbständig Tätige oder Arbeitnehmer bislang nicht geklärt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun mit Urteil vom 01.12.2020 entschieden, dass ein Crowdworker in dem zu entscheidenden Fall nicht selbstständig tätig, sondern als Arbeitnehmer einzuordnen war (Az.: 9 AZR 102/20).
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