https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2020-12-18 11:05:462020-12-18 11:11:43honert berät Spryker Systems GmbH bei Series C-Finanzierungsrunde
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2020-12-15 14:31:452020-12-16 14:39:47honert berät Gründer der PERBILITY GmbH beim Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an Main Capital
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2020-12-08 18:33:002020-12-15 18:41:12honert ist im JUVE Handbuch 2020/2021 in vier Kategorien vertreten
Beim Abschluss eines Vorstandsdienstvertrages wird die Aktiengesellschaft durch den Aufsichtsrat vertreten. Dieser muss über den Abschluss des Dienstvertrages einen Beschluss fassen. Beim anschließenden Vertragsschluss selbst wird der Aufsichtsrat in der Regel durch seinen Vorsitzenden vertreten. Das LG München I (Urteil vom 13.2.2020 – 5 HK O 2393/19) hat sich nun mit der Frage befasst, wann ein Aufsichtsratsvorsitzender, der mit einem designierten Vorstandsmitglied einen Dienstvertrag im Namen der Gesellschaft schließt, ohne dass ein entsprechender Aufsichtsratsbeschluss vorliegt, dem designierten Vorstandsmitglied zum Schadensersatz verpflichtet ist.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2020-09-30 08:50:002020-09-29 10:27:17KEINE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE GEGEN EINEN AUFSICHTSRATSVORSITZENDEN ALS VERTRETER OHNE VERTRETUNGSMACHT BEI ABSCHLUSS EINES VORSTANDSDIENSTVERTRAGES OHNE AUFSICHTSRATSBESCHLUSS
Seit dem 1. Juli 2020 gelten in Deutschland besondere Mitteilungspflichten für sog. grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Sie sind das Ergebnis der Umsetzung der europäischen Richtlinie „DAC 6“. Grenzüberschreitende Steuergestaltungen sind mit einer Frist von 30 Tagen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, ansonsten drohen Geldbußen. Die Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten werden die offengelegten Informationen im Rahmen eines automatisierten Verfahrens untereinander austauschen.
Das Finanzgericht München hat mit Urteil vom 5.4.2018 entschieden, dass die Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheime nicht für ein grundbuchrechtlich selbständiges, an das Familienheim angrenzendes, unbebautes Grundstück gilt, selbst wenn die beiden Grundstücke eine wirtschaftliche Einheit bilden. Die Revisionsentscheidung des BFH steht aus.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2020-09-30 08:30:002020-09-29 17:42:51KEINE ERBSCHAFTSSTEUERBEFREIUNG FÜR EIN GRUNDBUCHRECHTLICH SELBSTÄNDIGES, UNBEBAUTES GRUNDSTÜCK NEBEN DEM FAMILIENHEIM
honert berät Spryker Systems GmbH bei Series C-Finanzierungsrunde
/in Dealmeldungenhonert berät Gründer der PERBILITY GmbH beim Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an Main Capital
/in Dealmeldungenhonert ist im JUVE Handbuch 2020/2021 in vier Kategorien vertreten
/in DealmeldungenKEINE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE GEGEN EINEN AUFSICHTSRATSVORSITZENDEN ALS VERTRETER OHNE VERTRETUNGSMACHT BEI ABSCHLUSS EINES VORSTANDSDIENSTVERTRAGES OHNE AUFSICHTSRATSBESCHLUSS
/in 2020 Q3Beim Abschluss eines Vorstandsdienstvertrages wird die Aktiengesellschaft durch den Aufsichtsrat vertreten. Dieser muss über den Abschluss des Dienstvertrages einen Beschluss fassen. Beim anschließenden Vertragsschluss selbst wird der Aufsichtsrat in der Regel durch seinen Vorsitzenden vertreten. Das LG München I (Urteil vom 13.2.2020 – 5 HK O 2393/19) hat sich nun mit der Frage befasst, wann ein Aufsichtsratsvorsitzender, der mit einem designierten Vorstandsmitglied einen Dienstvertrag im Namen der Gesellschaft schließt, ohne dass ein entsprechender Aufsichtsratsbeschluss vorliegt, dem designierten Vorstandsmitglied zum Schadensersatz verpflichtet ist.
MITTEILUNGSPFLICHTEN BEI GRENZÜBERSCHREITENDEN STEUERGESTALTUNGEN – UMSETZUNG DER „DAC 6“
/in 2020 Q3Seit dem 1. Juli 2020 gelten in Deutschland besondere Mitteilungspflichten für sog. grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Sie sind das Ergebnis der Umsetzung der europäischen Richtlinie „DAC 6“. Grenzüberschreitende Steuergestaltungen sind mit einer Frist von 30 Tagen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, ansonsten drohen Geldbußen. Die Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten werden die offengelegten Informationen im Rahmen eines automatisierten Verfahrens untereinander austauschen.
KEINE ERBSCHAFTSSTEUERBEFREIUNG FÜR EIN GRUNDBUCHRECHTLICH SELBSTÄNDIGES, UNBEBAUTES GRUNDSTÜCK NEBEN DEM FAMILIENHEIM
/in 2020 Q3Das Finanzgericht München hat mit Urteil vom 5.4.2018 entschieden, dass die Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheime nicht für ein grundbuchrechtlich selbständiges, an das Familienheim angrenzendes, unbebautes Grundstück gilt, selbst wenn die beiden Grundstücke eine wirtschaftliche Einheit bilden. Die Revisionsentscheidung des BFH steht aus.