Zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber nun das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht. Im Folgenden werden die Maßnahmen der Corona-Steuerhilfegesetze, die zu einer kurzfristigen liquiditätsmäßigen Entlastung der Steuerpflichtigen führen, sowie Neuerungen auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung (Umstrukturierungen und internationales Steuerrecht) erläutert.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2020-06-30 08:00:002020-06-30 10:30:56STEUERLICHE MASSNAHMEN ZUR UNTERSTÜTZUNG IN DER CORONA-KRISE
In Zeiten der Covid-19-Pandemie stellt Kurzarbeit ein wichtiges Instrument zur Linderung der negativen wirtschaftlichen Folgen für alle Beteiligten dar. Die Arbeitsvertragsparteien können für die Einführung und Gestaltung der Kurzarbeit in den zwischen ihnen abgeschlossenen Verträgen Vorsorge treffen. Vor diesem Hintergrund ist es allen Unternehmen zu empfehlen, ihre aktuellen Muster daraufhin zu überprüfen, ob sie dort ausreichende Bestimmungen vorgesehen haben und darüber hinaus zu versuchen, bestehende Arbeitsverträge zu ergänzen.
Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 hat der Gesetzgeber auf die Corona-Krise reagiert und eine Reihe substanzieller Regelungen im Insolvenz- und Gesellschaftsrecht vorübergehend suspendiert oder modifiziert.
Die als Art. 2 unter dem sperrigen Titel „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ („COVID-19-Gesetz“) erlassenen Regelungen für das Gesellschaftsrecht zielen insbesondere darauf, Unternehmen mit einem größeren Gesellschafterkreis ungeachtet von bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten handlungsfähig zu halten. Das COVID-19-Gesetz sieht deshalb in § 1 substantielle Erleichterungen für die Durchführung von Hauptversammlungen der AG, der KGaA und der SE vor.
Am 20. April 2020 hat die vom BMJV eingesetzte Expertenkommission den sog. Mauracher Entwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt. Der Entwurf sieht insbesondere die Einführung eines öffentlichen Registers für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Kodifizierung eines Beschlussmängelrechts im Personengesellschaftsrecht und die Öffnung der Personenhandelsgesellschaften für die gemeinsame Berufsausübung von Freiberuflern vor. Gesellschafter von Personengesellschaften sollten die weiteren Bemühungen im Gesetzgebungsprozess im Auge behalten, um den sich daraus ergebenden Anpassungsbedarf zu ermitteln und rechtzeitig umzusetzen.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2020-06-30 07:30:002020-06-30 10:41:50MEHR TRANSPARENZ – MEHR RECHTSSICHERHEIT? DER SOG. MAURACHER ENTWURF ZUR MODERNISIERUNG DES PERSONENGESELLSCHAFTSRECHTS
In einem aktuellen Beschluss konkretisiert der BFH die Kriterien, gemäß denen nach der Veräußerung einer freiberuflichen Praxis die Wiederaufnahme der freiberuflichen Tätigkeit innerhalb des bisherigen örtlichen Wirkungskreises für die steuerliche Privilegierung des bei der Veräußerung erzielten Veräußerungsgewinns unschädlich ist.
Der Gesetzgeber hat den Anwendungsbereich der Investitionskontrolle im Jahr 2020 erheblich ausgeweitet und verschärft. Statt einer tatsächlichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung reicht nun deren voraussichtliche Beeinträchtigung für eine Untersagung aus. Zudem wurde im sektorübergreifenden Bereich ein Vollzugsverbot für die kritischen Technologien und Branchen aus dem Katalog des § 55 Abs. 1 S. 2 AWV eingeführt, der um dem Gesundheitssektor erweitert wurde.
STEUERLICHE MASSNAHMEN ZUR UNTERSTÜTZUNG IN DER CORONA-KRISE
/in 2020 Q2Zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber nun das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht. Im Folgenden werden die Maßnahmen der Corona-Steuerhilfegesetze, die zu einer kurzfristigen liquiditätsmäßigen Entlastung der Steuerpflichtigen führen, sowie Neuerungen auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung (Umstrukturierungen und internationales Steuerrecht) erläutert.
KURZARBEIT – SINNVOLLE ERGÄNZUNG VON BESTEHENDEN ARBEITSVERTRÄGEN
/in 2020 Q2In Zeiten der Covid-19-Pandemie stellt Kurzarbeit ein wichtiges Instrument zur Linderung der negativen wirtschaftlichen Folgen für alle Beteiligten dar. Die Arbeitsvertragsparteien können für die Einführung und Gestaltung der Kurzarbeit in den zwischen ihnen abgeschlossenen Verträgen Vorsorge treffen. Vor diesem Hintergrund ist es allen Unternehmen zu empfehlen, ihre aktuellen Muster daraufhin zu überprüfen, ob sie dort ausreichende Bestimmungen vorgesehen haben und darüber hinaus zu versuchen, bestehende Arbeitsverträge zu ergänzen.
DIE VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG – ERSTE ERFAHRUNGEN UND TRENDS
/in 2020 Q2Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 hat der Gesetzgeber auf die Corona-Krise reagiert und eine Reihe substanzieller Regelungen im Insolvenz- und Gesellschaftsrecht vorübergehend suspendiert oder modifiziert.
Die als Art. 2 unter dem sperrigen Titel „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ („COVID-19-Gesetz“) erlassenen Regelungen für das Gesellschaftsrecht zielen insbesondere darauf, Unternehmen mit einem größeren Gesellschafterkreis ungeachtet von bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten handlungsfähig zu halten. Das COVID-19-Gesetz sieht deshalb in § 1 substantielle Erleichterungen für die Durchführung von Hauptversammlungen der AG, der KGaA und der SE vor.
MEHR TRANSPARENZ – MEHR RECHTSSICHERHEIT? DER SOG. MAURACHER ENTWURF ZUR MODERNISIERUNG DES PERSONENGESELLSCHAFTSRECHTS
/in 2020 Q2Am 20. April 2020 hat die vom BMJV eingesetzte Expertenkommission den sog. Mauracher Entwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt. Der Entwurf sieht insbesondere die Einführung eines öffentlichen Registers für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Kodifizierung eines Beschlussmängelrechts im Personengesellschaftsrecht und die Öffnung der Personenhandelsgesellschaften für die gemeinsame Berufsausübung von Freiberuflern vor. Gesellschafter von Personengesellschaften sollten die weiteren Bemühungen im Gesetzgebungsprozess im Auge behalten, um den sich daraus ergebenden Anpassungsbedarf zu ermitteln und rechtzeitig umzusetzen.
DIE STEUERPRIVILEGIERTE VERÄUßERUNG FREIBERUFLICHER PRAXEN – BFH ZUR ANWENDUNG DER TARIFBEGÜNSTIGUNG BEI (GERINGFÜGIGER) FORTFÜHRUNG DER FREIBERUFLICHEN TÄTIGKEIT
/in 2020 Q2In einem aktuellen Beschluss konkretisiert der BFH die Kriterien, gemäß denen nach der Veräußerung einer freiberuflichen Praxis die Wiederaufnahme der freiberuflichen Tätigkeit innerhalb des bisherigen örtlichen Wirkungskreises für die steuerliche Privilegierung des bei der Veräußerung erzielten Veräußerungsgewinns unschädlich ist.
DIE NOVELLE(N) DES AUßENWIRTSCHAFTSRECHTS
/in 2020 Q2Der Gesetzgeber hat den Anwendungsbereich der Investitionskontrolle im Jahr 2020 erheblich ausgeweitet und verschärft. Statt einer tatsächlichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung reicht nun deren voraussichtliche Beeinträchtigung für eine Untersagung aus. Zudem wurde im sektorübergreifenden Bereich ein Vollzugsverbot für die kritischen Technologien und Branchen aus dem Katalog des § 55 Abs. 1 S. 2 AWV eingeführt, der um dem Gesundheitssektor erweitert wurde.