Die zuletzt vom BGH deutlich ausgeweitete „anteilige Ausfallhaftung der übrigen Gesellschafter“ für uneinbringliche Einlageschulden von Mitgesellschaftern erhöht deren Risiko, über den Betrag ihrer Stammeinlage hinaus haften zu müssen, erheblich. Erwerber von GmbH-Anteilen sollten sich dieses Haftungsrisikos stets bewusst sein.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2019-06-21 09:40:242019-09-04 17:18:57MITGEFANGEN! MITGEHANGEN! ZUR AUSFALLHAFTUNG DES (ZWISCHEN-)ERWERBERS EINES GMBH-GESCHÄFTSANTEILS
Ein Wettbewerbsverbot für Gesellschafter soll verhindern, dass der Erfolg der gemeinsamen Gesellschaft durch Konkurrenzaktivitäten eines oder mehrerer Gesellschafter gefährdet wird. Da es bei der GmbH kein gesetzlich geregeltes Wettbewerbsverbot gibt, ist es umso wichtiger im Gesellschaftsvertrag der GmbH Vorkehrungen gegen potentielle Interessenkonflikte zu treffen. Dabei müssen auch kartellrechtliche Vorgaben und generelle Angemessenheitsüberlegungen einbezogen werden.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2019-06-21 09:30:492019-09-04 17:17:03GESELLSCHAFTSVERTRAGLICHE REGELUNGEN ZUM WETTBEWERBSVERBOT VON GESELLSCHAFTERN
Das OLG Köln hatte sich in seiner Entscheidung vom 24.08.2018 – 4 Wx 4/18 mit der Wirksamkeit satzungsdurchbrechender Beschlüsse bei der GmbH auseinanderzusetzen. Der Beschluss gibt dazu Anlass, die Folgen satzungsdurchbrechender Gesellschafterbeschlüsse unter Einbeziehung der Vorschriften der §§ 53, 54 GmbHG zu beleuchten.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2019-06-21 09:20:592019-09-04 10:40:44SATZUNGSDURCHBRECHENDE GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE BEI DER GMBH
Mit Urteil vom 14. Mai 2019 (Rechtssache C-55/18) hat der EuGH entschieden, die Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) schreibe jedem Arbeitgeber vor, die Arbeitszeit seiner Beschäftigten zu erfassen, und verpflichte jeden Mitgliedstaat, dafür Sorge zu tragen, dass jeder Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und zugängiges System einrichtet, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2019-06-21 09:10:232019-09-04 10:57:34DER EUROPÄISCHE GERICHTSHOF (EUGH) SIEHT WEITGEHENDE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS ZUR ARBEITSZEITERFASSUNG AUFGRUND DER ARBEITSZEITRICHTLINIE
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2019-05-03 15:00:022019-09-09 14:45:52honert berät DPE Deutsche Private Equity beim Investment in Massenberg GmbH
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Prof. Dr. Thomas Grädlerhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngProf. Dr. Thomas Grädler2019-04-03 15:10:422019-09-09 14:27:18honert berät die Gesellschafter um die SANTO Holding (Deutschland) GmbH bei der Veräußerung der Apceth Biopharma GmbH
MITGEFANGEN! MITGEHANGEN! ZUR AUSFALLHAFTUNG DES (ZWISCHEN-)ERWERBERS EINES GMBH-GESCHÄFTSANTEILS
/in 2019 Q2Die zuletzt vom BGH deutlich ausgeweitete „anteilige Ausfallhaftung der übrigen Gesellschafter“ für uneinbringliche Einlageschulden von Mitgesellschaftern erhöht deren Risiko, über den Betrag ihrer Stammeinlage hinaus haften zu müssen, erheblich. Erwerber von GmbH-Anteilen sollten sich dieses Haftungsrisikos stets bewusst sein.
GESELLSCHAFTSVERTRAGLICHE REGELUNGEN ZUM WETTBEWERBSVERBOT VON GESELLSCHAFTERN
/in 2019 Q2Ein Wettbewerbsverbot für Gesellschafter soll verhindern, dass der Erfolg der gemeinsamen Gesellschaft durch Konkurrenzaktivitäten eines oder mehrerer Gesellschafter gefährdet wird. Da es bei der GmbH kein gesetzlich geregeltes Wettbewerbsverbot gibt, ist es umso wichtiger im Gesellschaftsvertrag der GmbH Vorkehrungen gegen potentielle Interessenkonflikte zu treffen. Dabei müssen auch kartellrechtliche Vorgaben und generelle Angemessenheitsüberlegungen einbezogen werden.
SATZUNGSDURCHBRECHENDE GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE BEI DER GMBH
/in 2019 Q2Das OLG Köln hatte sich in seiner Entscheidung vom 24.08.2018 – 4 Wx 4/18 mit der Wirksamkeit satzungsdurchbrechender Beschlüsse bei der GmbH auseinanderzusetzen. Der Beschluss gibt dazu Anlass, die Folgen satzungsdurchbrechender Gesellschafterbeschlüsse unter Einbeziehung der Vorschriften der §§ 53, 54 GmbHG zu beleuchten.
DER EUROPÄISCHE GERICHTSHOF (EUGH) SIEHT WEITGEHENDE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS ZUR ARBEITSZEITERFASSUNG AUFGRUND DER ARBEITSZEITRICHTLINIE
/in 2019 Q2Mit Urteil vom 14. Mai 2019 (Rechtssache C-55/18) hat der EuGH entschieden, die Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) schreibe jedem Arbeitgeber vor, die Arbeitszeit seiner Beschäftigten zu erfassen, und verpflichte jeden Mitgliedstaat, dafür Sorge zu tragen, dass jeder Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und zugängiges System einrichtet, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.
honert berät DPE Deutsche Private Equity beim Investment in Massenberg GmbH
/in Dealmeldungenhonert berät die Gesellschafter um die SANTO Holding (Deutschland) GmbH bei der Veräußerung der Apceth Biopharma GmbH
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