https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2024-08-22 12:56:222024-08-22 12:56:25honert berät die CERTANIA-Gruppe beim Erwerb der Biotec GmbH
Am 28. März 2024 ist das viel diskutierte und lang erwartete Wachstumschancengesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz soll der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt werden, indem verschiedene steuerliche Investitionsanreize geschaffen werden. Zudem soll das Gesetz zu einer Steuervereinfachung und mehr Steuerfairness führen. Einige Änderungen, die im Gesetzgebungsverfahren vorgesehen waren, sind aufgrund der Kritik des Bundesrats nicht umgesetzt worden. Dennoch bringt das Wachstumschancengesetz in fast allen Bereichen des Steuerrechts Änderungen mit sich.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2024-07-03 10:00:002024-07-03 12:29:27GESETZ ZUR STÄRKUNG VON WACHSTUMSCHANCEN, INVESTITIONEN UND INNOVATION SOWIE STEUERVEREINFACHUNG UND STEUERFAIRNESS (WACHSTUMSCHANCENGESETZ) – WICHTIGSTE ÄNDERUNGEN
Besteht Streit über die Wirksamkeit der Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers, so kann durch einstweilige Verfügung ein Tätigkeitsverbot und ein Verbot der Ausübung der Organtätigkeit ausgesprochen werden. Partei eines solchen Verfügungsverfahrens ist neben dem abberufenen Geschäftsführer grundsätzlich die Gesellschaft, vertreten durch einen von den Gesellschaftern bestimmten Vertreter. Das OLG München hat sich in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 25.05.2023 – 23 W 354/23e) mit der Frage befasst, ob und unter welchen Voraussetzungen bei der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers in einer Zwei-Personen-GmbH von dem anderen Gesellschafter einstweiliger Rechtsschutz im Wege einer sog. actio pro socio und damit auch unabhängig von den Mehrheitsverhältnissen in der Gesellschaft erlangt werden kann.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2024-07-03 09:50:002024-07-03 12:54:16EINSTWEILIGE VERFÜGUNG BEI ABBERUFUNG DES GESCHÄFTSFÜHRERS EINER ZWEI-PERSONEN-GMBH AUS WICHTIGEM GRUND
Liegt in der Person eines Kommanditisten ein wichtiger Grund vor, der die Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses für die anderen Gesellschafter unzumutbar macht, kann dieser von den anderen Gesellschaftern aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Die hierfür gesellschaftsvertraglich vorgesehene Beschlussfassung über den Ausschluss muss nicht unverzüglich erfolgen. Das Urteil des OLG Hamm (Urt. v. 1.3.2023 – 8 U 48/22) befasst sich exemplarisch mit der Fragegestellung, unter welchen Voraussetzungen ein Zuwarten der zum Ausschluss berechtigten Gesellschafter gerechtfertigt ist und die Annahme des Vorliegens eines wichtigen Grundes bzw. der Unzumutbarkeit nicht widerlegt.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2024-07-03 09:40:002024-07-03 13:00:57AUSSCHLUSS EINES KOMMANDITISTEN AUS WICHTIGEM GRUND
Zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer gehören bei der Veräußerung eines Grundstücks an eine Gesellschaft nach § 9 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG auch Leistungen eines Dritten an den Grundstücksveräußerer für den Erwerb von Anteilen an der künftig grundbesitzenden Gesellschaft, wenn der Hauptzweck dieser Leistungen darin besteht, den Grundstücksveräußerer zur Übertragung des Grundstücks an die Gesellschaft zu veranlassen.
honert berät die CERTANIA-Gruppe beim Erwerb der Biotec GmbH
/in DealmeldungenGESETZ ZUR STÄRKUNG VON WACHSTUMSCHANCEN, INVESTITIONEN UND INNOVATION SOWIE STEUERVEREINFACHUNG UND STEUERFAIRNESS (WACHSTUMSCHANCENGESETZ) – WICHTIGSTE ÄNDERUNGEN
/in 2024 Q2Am 28. März 2024 ist das viel diskutierte und lang erwartete Wachstumschancengesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz soll der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt werden, indem verschiedene steuerliche Investitionsanreize geschaffen werden. Zudem soll das Gesetz zu einer Steuervereinfachung und mehr Steuerfairness führen. Einige Änderungen, die im Gesetzgebungsverfahren vorgesehen waren, sind aufgrund der Kritik des Bundesrats nicht umgesetzt worden. Dennoch bringt das Wachstumschancengesetz in fast allen Bereichen des Steuerrechts Änderungen mit sich.
EINSTWEILIGE VERFÜGUNG BEI ABBERUFUNG DES GESCHÄFTSFÜHRERS EINER ZWEI-PERSONEN-GMBH AUS WICHTIGEM GRUND
/in 2024 Q2Besteht Streit über die Wirksamkeit der Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers, so kann durch einstweilige Verfügung ein Tätigkeitsverbot und ein Verbot der Ausübung der Organtätigkeit ausgesprochen werden. Partei eines solchen Verfügungsverfahrens ist neben dem abberufenen Geschäftsführer grundsätzlich die Gesellschaft, vertreten durch einen von den Gesellschaftern bestimmten Vertreter. Das OLG München hat sich in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 25.05.2023 – 23 W 354/23e) mit der Frage befasst, ob und unter welchen Voraussetzungen bei der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers in einer Zwei-Personen-GmbH von dem anderen Gesellschafter einstweiliger Rechtsschutz im Wege einer sog. actio pro socio und damit auch unabhängig von den Mehrheitsverhältnissen in der Gesellschaft erlangt werden kann.
AUSSCHLUSS EINES KOMMANDITISTEN AUS WICHTIGEM GRUND
/in 2024 Q2Liegt in der Person eines Kommanditisten ein wichtiger Grund vor, der die Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses für die anderen Gesellschafter unzumutbar macht, kann dieser von den anderen Gesellschaftern aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Die hierfür gesellschaftsvertraglich vorgesehene Beschlussfassung über den Ausschluss muss nicht unverzüglich erfolgen. Das Urteil des OLG Hamm (Urt. v. 1.3.2023 – 8 U 48/22) befasst sich exemplarisch mit der Fragegestellung, unter welchen Voraussetzungen ein Zuwarten der zum Ausschluss berechtigten Gesellschafter gerechtfertigt ist und die Annahme des Vorliegens eines wichtigen Grundes bzw. der Unzumutbarkeit nicht widerlegt.
LEISTUNGEN DRITTER ALS GRUNDERWERBSTEUERLICHE GEGENLEISTUNG
/in 2024 Q2Zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer gehören bei der Veräußerung eines Grundstücks an eine Gesellschaft nach § 9 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG auch Leistungen eines Dritten an den Grundstücksveräußerer für den Erwerb von Anteilen an der künftig grundbesitzenden Gesellschaft, wenn der Hauptzweck dieser Leistungen darin besteht, den Grundstücksveräußerer zur Übertragung des Grundstücks an die Gesellschaft zu veranlassen.
honert berät Startup eco.mio bei Finanzierungsrunde
/in Dealmeldungenhonert hat das Startup eco.mio umfassend bei einer siebenstelligen Finanzierungsrunde beraten.