Am 8. Juni 2016 hat die Europäische Union die Richtlinie zum Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (Geheimnisschutz-Richtlinie) beschlossen. Auch wenn die Umsetzung des deutschen Gesetzgebers noch nicht abgeschlossen ist, deutet sich bereits jetzt an, was Unternehmen in Zukunft zum Schutz von Geschäftsinformationen beachten müssen.
Nach Ausdehnung der Prüfmöglichkeiten von ausländischen Investitionen in Deutschland im Juli 2017, hat das Bundeskabinett am 19. Dezember 2018 erneut eine weitere Ausdehnung der Investitionsprüfung beschlossen. Außerdem steht eine EU-weite Regelung kurz vor dem Abschluss.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2018-12-20 09:10:392019-09-05 09:30:54INVESTITIONSPRÜFUNG: ERFAHRUNGEN SEIT 2017 UND WEITERE VERSCHÄRFUNG IN 2019
Der aus den Wirtschafts- und Finanzministern bestehende ECOFIN-Rat hat am 25. Mai 2018 die Richtlinie (EU) 2018/822 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige Gestaltungen verabschiedet. Durch diese soll eine Verpflichtung zur Meldung potenziell aggressiver Steuergestaltungen geschaffen werden. Die Richtlinie muss bis zum 31.12.2019 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Anzeigepflicht tritt am 01.07.2020 in Kraft.
Ein Anteilseignerwechsel kann zu einem quotalen oder vollständigen Untergang der vorhandenen Verluste einer Gesellschaft führen. Dies soll jedoch nicht gelten, wenn der Beteiligungserwerb mit dem Ziel der Unternehmenssanierung erfolgt. In dieser sog. Sanierungsklausel sah die EU-Kommission jedoch bis dato eine staatliche Beihilfe. Erst nachdem jüngst der EuGH diesen Beihilfebeschluss für nichtig erklärt hat, kann die Sanierungsklausel wieder angewendet werden.
Die Länder Hessen, NRW und Schleswig-Holstein haben am 8. September 2016 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Reform der Grunderwerbsteuer beschlossen. Ziel ist es, „Schlupflöcher“ für als missbräuchlich identifizierte Gestaltungen im Rahmen der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, die (hauptsächlich) Grundstücke im Vermögen haben, zu „stopfen“. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat am 21. Juni 2018 ein Arbeitspapier mit den Eckpunkten einer gesetzlichen Neuregelung vorgestellt.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2018-09-21 09:40:532019-09-05 15:01:20GRUNDERWERBSTEUERREFORM IN BEZUG AUF „SHARE DEALS“
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH können Gesellschafter bestimmte Ansprüche der Gesellschaft gegen einen Mitgesellschafter als Prozessführer im Wege der „actio pro socio“ geltend machen. Bislang umstritten war jedoch, ob auch dem Kommanditisten einer GmbH & Co. KG für Ansprüche der KG gegen den Fremdgeschäftsführer ihrer Komplementär-GmbH ein solches Recht zusteht. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 19.12.2017 (II ZR 255/16) dies abgelehnt.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2018-09-21 09:30:222019-09-05 15:49:50KEINE PROZESSFÜHRUNGSBEFUGNIS DER KOMMANDITISTIN EINER GMBH & CO. KG GEGEN DEN FREMDGESCHÄFTSFÜHRER DER KOMPLEMENTÄR-GMBH
NEUE REGELUNGEN ZUM GEHEIMNISSCHUTZ
/in 2018 Q4Am 8. Juni 2016 hat die Europäische Union die Richtlinie zum Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (Geheimnisschutz-Richtlinie) beschlossen. Auch wenn die Umsetzung des deutschen Gesetzgebers noch nicht abgeschlossen ist, deutet sich bereits jetzt an, was Unternehmen in Zukunft zum Schutz von Geschäftsinformationen beachten müssen.
INVESTITIONSPRÜFUNG: ERFAHRUNGEN SEIT 2017 UND WEITERE VERSCHÄRFUNG IN 2019
/in 2018 Q4Nach Ausdehnung der Prüfmöglichkeiten von ausländischen Investitionen in Deutschland im Juli 2017, hat das Bundeskabinett am 19. Dezember 2018 erneut eine weitere Ausdehnung der Investitionsprüfung beschlossen. Außerdem steht eine EU-weite Regelung kurz vor dem Abschluss.
GEPLANTE ANZEIGEPFLICHT BEI STEUERGESTALTUNGEN
/in 2018 Q3Der aus den Wirtschafts- und Finanzministern bestehende ECOFIN-Rat hat am 25. Mai 2018 die Richtlinie (EU) 2018/822 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige Gestaltungen verabschiedet. Durch diese soll eine Verpflichtung zur Meldung potenziell aggressiver Steuergestaltungen geschaffen werden. Die Richtlinie muss bis zum 31.12.2019 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Anzeigepflicht tritt am 01.07.2020 in Kraft.
SANIERUNGSKLAUSEL – EUGH ERKLÄRT BEIHILFEBESCHLUSS FÜR NICHTIG
/in 2018 Q3Ein Anteilseignerwechsel kann zu einem quotalen oder vollständigen Untergang der vorhandenen Verluste einer Gesellschaft führen. Dies soll jedoch nicht gelten, wenn der Beteiligungserwerb mit dem Ziel der Unternehmenssanierung erfolgt. In dieser sog. Sanierungsklausel sah die EU-Kommission jedoch bis dato eine staatliche Beihilfe. Erst nachdem jüngst der EuGH diesen Beihilfebeschluss für nichtig erklärt hat, kann die Sanierungsklausel wieder angewendet werden.
GRUNDERWERBSTEUERREFORM IN BEZUG AUF „SHARE DEALS“
/in 2018 Q3Die Länder Hessen, NRW und Schleswig-Holstein haben am 8. September 2016 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Reform der Grunderwerbsteuer beschlossen. Ziel ist es, „Schlupflöcher“ für als missbräuchlich identifizierte Gestaltungen im Rahmen der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, die (hauptsächlich) Grundstücke im Vermögen haben, zu „stopfen“. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat am 21. Juni 2018 ein Arbeitspapier mit den Eckpunkten einer gesetzlichen Neuregelung vorgestellt.
KEINE PROZESSFÜHRUNGSBEFUGNIS DER KOMMANDITISTIN EINER GMBH & CO. KG GEGEN DEN FREMDGESCHÄFTSFÜHRER DER KOMPLEMENTÄR-GMBH
/in 2018 Q3Nach ständiger Rechtsprechung des BGH können Gesellschafter bestimmte Ansprüche der Gesellschaft gegen einen Mitgesellschafter als Prozessführer im Wege der „actio pro socio“ geltend machen. Bislang umstritten war jedoch, ob auch dem Kommanditisten einer GmbH & Co. KG für Ansprüche der KG gegen den Fremdgeschäftsführer ihrer Komplementär-GmbH ein solches Recht zusteht. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 19.12.2017 (II ZR 255/16) dies abgelehnt.