Jedem ist klar, dass Kartellschadensersatzklagen von Unternehmen gegen Unternehmen eine komplexe Angelegenheit sind, die in aller Regel die Hinzuziehung externer Berater erforderlich machen, die Erfahrungen mit dieser Art Verfahren haben. Die Praxis zeigt, dass sich der Aufwand auszahlen kann. Weniger offensichtlich ist hingegen, dass auch die Nichtverfolgung von Kartellschadensersatzansprüchen rechtliche Risiken birgt, die man im […]
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2017-06-27 09:54:282017-07-21 17:55:43FALLSTRICKE BEI DER NICHTVERFOLGUNG VON KARTELLSCHADENSERSATZANSPRÜCHEN – HINWEISE AUS ANLASS DER 9. GWB-NOVELLE
Mit der Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zum 1. April 2017 wurden neue Bestimmungen zu einer Höchstdauer für die Überlassung von Leiharbeitnehmern, zur Anwendung des Equal-Pay-Prinzips und der Verpflichtung zur Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung eingeführt. Es ist nun verboten, Leiharbeitnehmer weiter zu verleihen oder als Streikbrecher einzusetzen. Weiter sind künftig Leiharbeitnehmer bei den Schwellenwerten im Mitbestimmungsrecht zu berücksichtigen […]
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2017-06-27 09:15:132017-07-21 17:55:59NEUFASSUNG DES ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGSGESETZES ZUM 1. APRIL 2017
FALLSTRICKE BEI DER NICHTVERFOLGUNG VON KARTELLSCHADENSERSATZANSPRÜCHEN – HINWEISE AUS ANLASS DER 9. GWB-NOVELLE
/in 2017 Q2Jedem ist klar, dass Kartellschadensersatzklagen von Unternehmen gegen Unternehmen eine komplexe Angelegenheit sind, die in aller Regel die Hinzuziehung externer Berater erforderlich machen, die Erfahrungen mit dieser Art Verfahren haben. Die Praxis zeigt, dass sich der Aufwand auszahlen kann. Weniger offensichtlich ist hingegen, dass auch die Nichtverfolgung von Kartellschadensersatzansprüchen rechtliche Risiken birgt, die man im […]
NEUFASSUNG DES ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGSGESETZES ZUM 1. APRIL 2017
/in 2017 Q2Mit der Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zum 1. April 2017 wurden neue Bestimmungen zu einer Höchstdauer für die Überlassung von Leiharbeitnehmern, zur Anwendung des Equal-Pay-Prinzips und der Verpflichtung zur Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung eingeführt. Es ist nun verboten, Leiharbeitnehmer weiter zu verleihen oder als Streikbrecher einzusetzen. Weiter sind künftig Leiharbeitnehmer bei den Schwellenwerten im Mitbestimmungsrecht zu berücksichtigen […]