Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 12. Januar 2024 seinen bereits seit langer Zeit erwarteten Beschluss vom 28. November 2023 (Az. 2 BvL 8/13) veröffentlicht, mit dem es die Regelung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG als in Teilen mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar erklärt, nämlich soweit eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwester-Personengesellschaften zum Buchwert ausgeschlossen ist. Der Beschluss sorgt für eine gewisse Rechtssicherheit in der Praxis, beantwortet allerdings nicht alle offenen Fragen zur Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2024-03-28 11:30:002024-03-28 17:00:04WAS LANGE WÄHRT, WIRD ENDLICH GUT? – BVERFG GIBT (TEILWEISE) GRÜNES LICHT FÜR DIE ERTRAGSTEUERNEUTRALE ÜBERTRAGUNG VON WIRTSCHAFTSGÜTERN ZWISCHEN BETEILIGUNGSIDENTISCHEN SCHWESTER-PERSONENGESELLSCHAFTEN
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2024-03-11 16:33:312024-03-11 16:33:33honert berät die CERTANIA-Gruppe beim Erwerb der SPC Werkstofflabor GmbH
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2024-03-06 16:32:222024-03-06 16:32:24honert berät Kernaktionäre beim Verkauf eines Aktienpakets an der SMT Scharf AG
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme können ab dem 1. Januar 2024 häufiger unter die Begünstigungen des § 19a EStG (Sondervorschrift für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen) fallen und damit von den steuerlichen Vorteilen profitieren.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt zum 1. Januar 2024 eine umfassende Reform des deutschen Personengesellschaftsrechts in Kraft. Diese bringt auch eine Vielzahl an Gesetzesänderungen für die Grundform der Personengesellschaften, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), mit sich. Dieser Beitrag soll die wesentlichen Änderungen des MoPeG für die GbR zusammenfassend darstellen. Insbesondere soll aufgezeigt werden, welche Änderungen des MoPeG (i) lediglich – bereits geltende – ständige Rechtsprechung kodifizieren und welche dagegen (ii) tatsächlich materielle Änderungen der bisherigen Rechtslage begründen. Insbesondere sog. Außen-GbRs, die selbst am Rechtsverkehr teilnehmen, haben künftig einige Neuerungen zu berücksichtigen. So besteht etwa die Möglichkeit der freiwilligen Eintragung der GbR in ein Gesellschaftsregister, wobei diese durch gesetzliche normierte Voreintragungserfordernisse in der Praxis auch zu einer „Eintragungspflicht durch die Hintertür“ werden kann.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2023-12-21 10:00:002023-12-21 14:54:28GESETZ ZUR MODERNISIERUNG DES PERSONENGESELLSCHAFTSRECHTS (MOPEG) – KÜNFTIGE ÄNDERUNGEN BEI DER GESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN RECHTS (GBR)
Das Bundessozialgericht entschied am 29. März 2022 (Az.: B 12 KR 1/20 R), dass der Statusfeststellungsbescheid ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung ist, der bei einer wesentlichen Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse mit Rückwirkung aufgehoben werden kann.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2023-12-21 09:50:002023-12-22 11:19:22ABHÄNGIGE BESCHÄFTIGUNG DES GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRERS EINER GMBH, STATUSVERFAHREN UND ÄNDERUNG DER TATSÄCHLICHEN VERHÄLTNISSE
WAS LANGE WÄHRT, WIRD ENDLICH GUT? – BVERFG GIBT (TEILWEISE) GRÜNES LICHT FÜR DIE ERTRAGSTEUERNEUTRALE ÜBERTRAGUNG VON WIRTSCHAFTSGÜTERN ZWISCHEN BETEILIGUNGSIDENTISCHEN SCHWESTER-PERSONENGESELLSCHAFTEN
/in 2024 Q1Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 12. Januar 2024 seinen bereits seit langer Zeit erwarteten Beschluss vom 28. November 2023 (Az. 2 BvL 8/13) veröffentlicht, mit dem es die Regelung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG als in Teilen mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar erklärt, nämlich soweit eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwester-Personengesellschaften zum Buchwert ausgeschlossen ist. Der Beschluss sorgt für eine gewisse Rechtssicherheit in der Praxis, beantwortet allerdings nicht alle offenen Fragen zur Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften.
honert berät die CERTANIA-Gruppe beim Erwerb der SPC Werkstofflabor GmbH
/in Dealmeldungenhonert berät Kernaktionäre beim Verkauf eines Aktienpakets an der SMT Scharf AG
/in DealmeldungenZUKUNFTSFINANZIERUNGSGESETZ – NEUE STEUERLICHE BEGÜNSTIGUNGEN FÜR MITARBEITERBETEILIGUNGSPROGRAMME
/in 2023 Q4Mitarbeiterbeteiligungsprogramme können ab dem 1. Januar 2024 häufiger unter die Begünstigungen des § 19a EStG (Sondervorschrift für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen) fallen und damit von den steuerlichen Vorteilen profitieren.
GESETZ ZUR MODERNISIERUNG DES PERSONENGESELLSCHAFTSRECHTS (MOPEG) – KÜNFTIGE ÄNDERUNGEN BEI DER GESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN RECHTS (GBR)
/in 2023 Q4, 2023 Q4Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt zum 1. Januar 2024 eine umfassende Reform des deutschen Personengesellschaftsrechts in Kraft. Diese bringt auch eine Vielzahl an Gesetzesänderungen für die Grundform der Personengesellschaften, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), mit sich. Dieser Beitrag soll die wesentlichen Änderungen des MoPeG für die GbR zusammenfassend darstellen. Insbesondere soll aufgezeigt werden, welche Änderungen des MoPeG (i) lediglich – bereits geltende – ständige Rechtsprechung kodifizieren und welche dagegen (ii) tatsächlich materielle Änderungen der bisherigen Rechtslage begründen. Insbesondere sog. Außen-GbRs, die selbst am Rechtsverkehr teilnehmen, haben künftig einige Neuerungen zu berücksichtigen. So besteht etwa die Möglichkeit der freiwilligen Eintragung der GbR in ein Gesellschaftsregister, wobei diese durch gesetzliche normierte Voreintragungserfordernisse in der Praxis auch zu einer „Eintragungspflicht durch die Hintertür“ werden kann.
ABHÄNGIGE BESCHÄFTIGUNG DES GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRERS EINER GMBH, STATUSVERFAHREN UND ÄNDERUNG DER TATSÄCHLICHEN VERHÄLTNISSE
/in 2023 Q4Das Bundessozialgericht entschied am 29. März 2022 (Az.: B 12 KR 1/20 R), dass der Statusfeststellungsbescheid ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung ist, der bei einer wesentlichen Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse mit Rückwirkung aufgehoben werden kann.