Einträge von Ester Hahn

DER NEUE UMWANDLUNGSSTEUERERLASS

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 2. Januar 2025 ein neues Schreiben betr. Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes veröffentlicht (sog. Umwandlungssteuererlass). Die dortigen Regelungen sind für die Finanzbehörden bindend. Der neue Erlass ersetzt den bisherigen Umwandlungssteuererlass vom 11. November 2011. Im folgenden Beitrag werden einige wesentliche und praxisrelevante Neuerungen dargestellt.

VERDECKTE GEWINNAUSSCHÜTTUNG BEI BLOß TATSÄCHLICHER NUTZUNGSMÖGLICHKEIT?

Der BFH hat sich jüngst mit der Frage auseinandergesetzt, ob die bloße tatsächliche „Nutzungsmöglichkeit“ einer Immobilie für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung genügt. Dies ist nach Auffassung des BFH nicht der Fall. Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bedarf es vielmehr einer Überlassung zur privaten Nutzung oder einer tatsächlichen privaten Nutzung.

ZEITLICHER GELTUNGSBEREICH DER DURCH DAS GESETZ ZUR MODERNISIERUNG DES PERSONENGESELLSCHAFTSRECHTS (MOPEG) NEU EINGEFÜHRTEN VORSCHRIFTEN ZUR HAFTUNG EINES GBR-GESELLSCHAFTERS

Mit Inkrafttreten des MoPeG zum 01.01.2024 finden mangels spezieller Übergangsvorschriften § 721 S. 1 BGB (Haftung des Gesellschafters für Verbindlichkeiten einer GbR), § 728 Abs. 1 BGB (Ansprüche des ausgeschiedenen Gesellschafters auf Abfindung und Freistellung) sowie § 728b Abs. 1 BGB (fünfjährige Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters) auch auf Sachverhalte Anwendung, die zeitlich vor dem 31.12.2023 […]