SANIERUNGSERLASS – DOCH KEIN VERTRAUENSSCHUTZ IN SOG. ALTFÄLLEN
Der Große Senat des BFH hat mit Beschluss vom 28. November 2016, Az. GrS 1/15, den sog. Sanierungserlass für rechtswidrig erklärt. Der Gesetzgeber hat die Bedürfnisse für die Sanierung von Unternehmen anerkannt und eine neue gesetzliche Grundlage für die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen geschaffen (vgl. Beitrag in unserem Newsletter 2017 | Q3). Die Verwaltung wollte in […]
