VOM MAURACHER ENTWURF ZUM REGIERUNGSENTWURF – NÄCHSTER SCHRITT ZUR MODERNISIERUNG DES PERSONENGESELLSCHAFTSRECHTSv
In unserem Newsletter-Beitrag vom 30. Juni 2020 haben wir die wesentlichen Eckpunkte des sog. Mauracher Entwurfs zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgestellt. Auf dieser Grundlage ist am 20. Januar 2021 der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) veröffentlicht und damit ein weiterer wichtiger Schritt hin zur sicherlich bedeutendsten Reform des Personengesellschaftsrechts seit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches begangen worden. Dieser Beitrag stellt den Regierungsentwurf in seinen Grundzügen dar und zeigt den Handlungsbedarf auf, der sich in der Praxis bei erfolgreichem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ergeben wird.