KEINE ENTLASTUNG DES GESCHÄFTSFÜHRERS EINER GMBH DURCH BLOßE FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Aus der Feststellung des Jahresabschlusses einer GmbH durch ihre Gesellschafter folgt nicht, dass die Höhe des gezahlten Gehalts an den Geschäftsführer angemessen war. Ein diesbezüglicher Rückzahlungsanspruch der Gesellschaft ist mithin nicht ausgeschlossen. Allerdings gilt die Gehaltszahlung für die Jahre als angemessen, für die der Geschäftsführer durch die Gesellschafter entlastet wurde.