Kommt es zwischen Gesellschaftern zum Streit über Gesellschafterbeschlüsse, besteht oft ein Interesse an einer geräuschlosen Klärung außerhalb des ordentlichen Gerichtsweges. Für Schiedsvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern ist es jedoch wichtig, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Diese hat der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen Schiedsfähigkeit II und III entwickelt. Mit der jüngsten Entscheidung aus dem Jahr 2021 (Schiedsfähigkeit IV) hat er diese noch einmal konkretisiert. Der vorliegende Beitrag soll die wichtigsten Neuerungen durch diese Entscheidung darstellen und einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen geben.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2022-04-04 10:50:002022-04-04 13:17:09SCHIEDSFÄHIGKEIT IV: EIN WEITERES KAPITEL ZUR SCHIEDSFÄHIGKEIT VON BESCHLUSSMÄNGELSTREITIGKEITEN IN DER PERSONENGESELLSCHAFT
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2022-02-28 08:51:192022-02-28 08:51:23honert berät das Management der Betonbau-Gruppe beim Co-Investment nach Erwerb durch capiton
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2022-01-28 18:15:542022-01-28 18:15:56honert berät Move About bei dem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an mobileeee
Die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ist vollendet. Zum 1. Januar 2024 treten die Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Zwar bezwecken die neuen Vorgaben vor allem die derzeitige Diskrepanz zwischen dem aktuell geltenden Regelungskonzept und den Bedürfnissen der Praxis zu beseitigen. Auch der neue Ordnungsrahmen erfordert jedoch gestalterisches Tätigwerden.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2021-12-22 07:00:002021-12-22 08:20:34MODERNISIERUNG DES PERSONENGESELLSCHAFTSRECHTS: EVOLUTION AUS DER GELEBTEN PRAXIS – UND TROTZDEM BESTEHT HANDLUNGSBEDARF
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer juristischen Person, sind die Mitglieder des Vertretungsorgans bzw. die Abwickler verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen. Im Falle des nicht oder nicht rechtzeitigen Stellens des Eröffnungsantrags droht dem Vertretungsorgan neben der Strafverfolgung eine persönliche zivilrechtliche Haftung gegenüber den Gläubigern der insolvenzreifen Gesellschaft. Diese Haftung kann im Einzelfall auch Vertragspartner der insolvenzreifen Gesellschaft treffen. In einer neuen Entscheidung hat sich der BGH mit der Reichweite der zivilrechtlichen Haftung wegen sittenwidriger Insolvenzverschleppung befasst. Das Urteil ist von erheblicher Relevanz für die Praxis.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2021-12-22 06:50:002021-12-22 08:24:03NEUES ZUR REICHWEITE DER HAFTUNG WEGEN SITTENWIDRIGER INSOLVENZVERSCHLEPPUNG
SCHIEDSFÄHIGKEIT IV: EIN WEITERES KAPITEL ZUR SCHIEDSFÄHIGKEIT VON BESCHLUSSMÄNGELSTREITIGKEITEN IN DER PERSONENGESELLSCHAFT
/in 2022 Q1Kommt es zwischen Gesellschaftern zum Streit über Gesellschafterbeschlüsse, besteht oft ein Interesse an einer geräuschlosen Klärung außerhalb des ordentlichen Gerichtsweges. Für Schiedsvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern ist es jedoch wichtig, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Diese hat der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen Schiedsfähigkeit II und III entwickelt. Mit der jüngsten Entscheidung aus dem Jahr 2021 (Schiedsfähigkeit IV) hat er diese noch einmal konkretisiert. Der vorliegende Beitrag soll die wichtigsten Neuerungen durch diese Entscheidung darstellen und einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen geben.
honert berät das Management der Betonbau-Gruppe beim Co-Investment nach Erwerb durch capiton
/in Dealmeldungenhonert berät Move About bei dem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an mobileeee
/in Dealmeldungenhonert berät Naughty Nuts bei siebenstelliger Seed-Finanzierungsrunden
/in DealmeldungenMODERNISIERUNG DES PERSONENGESELLSCHAFTSRECHTS: EVOLUTION AUS DER GELEBTEN PRAXIS – UND TROTZDEM BESTEHT HANDLUNGSBEDARF
/in 2021 Q4Die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ist vollendet. Zum 1. Januar 2024 treten die Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Zwar bezwecken die neuen Vorgaben vor allem die derzeitige Diskrepanz zwischen dem aktuell geltenden Regelungskonzept und den Bedürfnissen der Praxis zu beseitigen. Auch der neue Ordnungsrahmen erfordert jedoch gestalterisches Tätigwerden.
NEUES ZUR REICHWEITE DER HAFTUNG WEGEN SITTENWIDRIGER INSOLVENZVERSCHLEPPUNG
/in 2021 Q4Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer juristischen Person, sind die Mitglieder des Vertretungsorgans bzw. die Abwickler verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen. Im Falle des nicht oder nicht rechtzeitigen Stellens des Eröffnungsantrags droht dem Vertretungsorgan neben der Strafverfolgung eine persönliche zivilrechtliche Haftung gegenüber den Gläubigern der insolvenzreifen Gesellschaft. Diese Haftung kann im Einzelfall auch Vertragspartner der insolvenzreifen Gesellschaft treffen. In einer neuen Entscheidung hat sich der BGH mit der Reichweite der zivilrechtlichen Haftung wegen sittenwidriger Insolvenzverschleppung befasst. Das Urteil ist von erheblicher Relevanz für die Praxis.