Gesellschaftsvertragliche Regelungen, die ermöglichen, einen Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund aus der Gesellschaft auszuschließen, sind grundsätzlich sittenwidrig und damit nichtig. Von diesem Grundsatz macht der BGH für sog. Managermodelle unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme. Die korporative Beteiligung von Managern ist auf dieser Basis zum beliebten Instrument der Incentivierung geworden – nun zeigt das OLG München mit seiner Entscheidung vom 13.05.2020 Grenzen auf.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2020-12-22 06:50:312020-12-22 08:29:58MANAGER ODER INVESTOR? ZUR WIRKSAMKEIT EINER ANTIZIPIERTEN RÜCKÜBERTRAGUNG VON ANTEILEN NACH ENDE DES GESCHÄFTSFÜHRERAMTES
Der BGH hat in der Entscheidung vom 26.02.2020 (Az. XII ZR 51/19) seine Rechtsprechung zur wirksamen Vertretung einer GmbH durch einen von mehreren gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern weiterentwickelt. Anlass war der Abschluss eines befristeten Gewerberaum-Mietvertrages durch einen von mehreren GmbH-Geschäftsführern.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2020-12-22 06:40:312020-12-22 08:19:56DIE GESAMTVERTRETUNG DER GMBH BEI VERTRAGSSCHLUSS – BGH PRÄZISIERT ANFORDERUNGEN AN SCHRIFTFORM BEI BEFRISTETEN (GEWERBERAUM-)MIETVERTRÄGEN
Am 1. Januar 2021 tritt das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) in Kraft. Erstmals gibt es damit in Deutschland einen rechtlichen Rahmen für vorinsolvenzliche Sanierungsvorhaben. Kriselnde Unternehmen haben die Möglichkeit, selbst mit ihren Gläubigern zu verhandeln und sich auf Grundlage eines Restrukturierungsplans zu sanieren. Die Besonderheit dabei: Stimmt die Mehrheit dem Plan zu, gilt er für alle Beteiligten. Daneben steht es grundsätzlich dem Schuldner offen, welche gerichtlichen Verfahrenshilfen er in Anspruch nimmt. Die Neuregelungen kommen in Anbetracht der andauernden COVID-19-Pandemie zur rechten Zeit.
Das Jahressteuergesetz 2020 wurde am 16. Dezember 2020 verabschiedet und bringt eine Reihe von Änderungen, die insbesondere notwendige Anpassungen an das EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs beinhalten. Ferner reagiert der Gesetzgeber auf (unliebsame) Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und setzt weitere Unterstützungsmaßnahmen zur Abmilderung der COVID-19-Pandemie um.
Während die angekündigte Reform des Grunderwerbsteuergesetzes weiterhin auf sich warten lässt, ist im Hinblick auf konzerninterne Umstrukturierungen eine grundlegende Neuausrichtung festzustellen. Mehrere BFH-Urteile sowie ein aktueller Anwendungserlass der Finanzverwaltung beenden weitgehend die Diskussionen um die Auslegung des § 6a GrEStG. Durch die nunmehr bestehende Rechts- und Planungssicherheit wird die Befreiungsvorschrift in der Praxis erheblich an Bedeutung gewinnen.
Mit der kürzlich erfolgten Aktualisierung seiner FAQs hat das Bundesverwaltungsamt die Kriterien für die Bestimmung der wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft stark ausgeweitet. Meldepflichtige Gesellschaften, Anteilseigner und wirtschaftlich Berechtigte sollten sich der damit einhergehenden praktischen Folgen für ihre Mitteilungs- und Meldepflichten bewusst sein.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2020-12-22 06:00:442020-12-21 16:56:10PRAXISRELEVANTE FRAGEN UND KEINE PRAXISTAUGLICHEN ANTWORTEN – DIE NEUEN FAQS ZUM TRANSPARENZREGISTER
MANAGER ODER INVESTOR? ZUR WIRKSAMKEIT EINER ANTIZIPIERTEN RÜCKÜBERTRAGUNG VON ANTEILEN NACH ENDE DES GESCHÄFTSFÜHRERAMTES
/in 2020 Q4Gesellschaftsvertragliche Regelungen, die ermöglichen, einen Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund aus der Gesellschaft auszuschließen, sind grundsätzlich sittenwidrig und damit nichtig. Von diesem Grundsatz macht der BGH für sog. Managermodelle unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme. Die korporative Beteiligung von Managern ist auf dieser Basis zum beliebten Instrument der Incentivierung geworden – nun zeigt das OLG München mit seiner Entscheidung vom 13.05.2020 Grenzen auf.
DIE GESAMTVERTRETUNG DER GMBH BEI VERTRAGSSCHLUSS – BGH PRÄZISIERT ANFORDERUNGEN AN SCHRIFTFORM BEI BEFRISTETEN (GEWERBERAUM-)MIETVERTRÄGEN
/in 2020 Q4Der BGH hat in der Entscheidung vom 26.02.2020 (Az. XII ZR 51/19) seine Rechtsprechung zur wirksamen Vertretung einer GmbH durch einen von mehreren gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern weiterentwickelt. Anlass war der Abschluss eines befristeten Gewerberaum-Mietvertrages durch einen von mehreren GmbH-Geschäftsführern.
NEUE MÖGLICHKEITEN DER PRÄVENTIVEN UNTERNEHMENSRESTRUKTURIERUNG
/in 2020 Q4Am 1. Januar 2021 tritt das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) in Kraft. Erstmals gibt es damit in Deutschland einen rechtlichen Rahmen für vorinsolvenzliche Sanierungsvorhaben. Kriselnde Unternehmen haben die Möglichkeit, selbst mit ihren Gläubigern zu verhandeln und sich auf Grundlage eines Restrukturierungsplans zu sanieren. Die Besonderheit dabei: Stimmt die Mehrheit dem Plan zu, gilt er für alle Beteiligten. Daneben steht es grundsätzlich dem Schuldner offen, welche gerichtlichen Verfahrenshilfen er in Anspruch nimmt. Die Neuregelungen kommen in Anbetracht der andauernden COVID-19-Pandemie zur rechten Zeit.
DAS JAHRESSTEUERGESETZ 2020
/in 2020 Q4Das Jahressteuergesetz 2020 wurde am 16. Dezember 2020 verabschiedet und bringt eine Reihe von Änderungen, die insbesondere notwendige Anpassungen an das EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs beinhalten. Ferner reagiert der Gesetzgeber auf (unliebsame) Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und setzt weitere Unterstützungsmaßnahmen zur Abmilderung der COVID-19-Pandemie um.
GRUNDERWERBSTEUERBEFREIUNG BEI KONZERNINTERNEN UMSTRUKTURIERUNGEN
/in 2020 Q4Während die angekündigte Reform des Grunderwerbsteuergesetzes weiterhin auf sich warten lässt, ist im Hinblick auf konzerninterne Umstrukturierungen eine grundlegende Neuausrichtung festzustellen. Mehrere BFH-Urteile sowie ein aktueller Anwendungserlass der Finanzverwaltung beenden weitgehend die Diskussionen um die Auslegung des § 6a GrEStG. Durch die nunmehr bestehende Rechts- und Planungssicherheit wird die Befreiungsvorschrift in der Praxis erheblich an Bedeutung gewinnen.
PRAXISRELEVANTE FRAGEN UND KEINE PRAXISTAUGLICHEN ANTWORTEN – DIE NEUEN FAQS ZUM TRANSPARENZREGISTER
/in 2020 Q4Mit der kürzlich erfolgten Aktualisierung seiner FAQs hat das Bundesverwaltungsamt die Kriterien für die Bestimmung der wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft stark ausgeweitet. Meldepflichtige Gesellschaften, Anteilseigner und wirtschaftlich Berechtigte sollten sich der damit einhergehenden praktischen Folgen für ihre Mitteilungs- und Meldepflichten bewusst sein.