Die sogenannte Platform to Business Verordnung (kurz „P2B-Verordnung“) stellt erstmalig Regeln auf, um in Anbetracht der stetig zunehmenden Macht von Plattformbetreibern im Internet („Plattformbetreiber“) ein gewisses Gleichgewicht herzustellen. Für einige Situationen und Probleme, die sich in der Vergangenheit als besonders kritisch für die Unternehmen erwiesen haben, versucht der Verordnungsgeber die Plattformbetreiber zu mehr Fairness anzuhalten. Die Zukunft wird zeigen, wie effektiv diese Verordnung tatsächlich sein wird.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2020-09-30 08:20:002020-09-29 08:59:42DIE PLATFORM TO BUSINESS VERORDNUNG
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren vorgestellt (eWpG-E). Dieses ermöglicht die Ersetzung von Wertpapierurkunden durch eine Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister. Auf Kryptotechnologie (z.B. Blockchain) basierende Wertpapiere behandelt der Entwurf als Unterfall elektronischer Wertpapiere. Kryptowertpapiere sollen künftig über dezentrale Kryptowertpapierregister ohne Einschaltung von Intermediären begeben und verwaltet werden können.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2020-09-30 08:10:002020-09-29 17:05:31ENTWURF EINES GESETZES ZUR EINFÜHRUNG VON ELEKTRONISCHEN WERTPAPIEREN
Bei der Übertragung von Betrieben oder Betriebsteilen kommt es regelmäßig zum „automatischen“ Übergang bestehender Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber. Der Übergang von Arbeitsverhältnissen anlässlich eines Betriebsübergangs ist von großer praktischer Relevanz und immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Im Einzelfall können sich schwierige Fragen hinsichtlich der Zuordnung bestehender Arbeitsverhältnisse stellen. Der Europäische Gerichtshof („EuGH“) hat nun entschieden, dass auch der anteilige Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf mehrere Erwerber grundsätzlich möglich ist.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2020-09-30 08:00:002020-09-28 11:00:14BETRIEBSÜBERGANG – ANTEILIGER ÜBERGANG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES AUF MEHRERE ERWERBER?
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2020-09-09 17:28:192020-09-09 17:30:44honert berät das Management beim Verkauf der hg medical GmbH an NORD Holding
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2020-09-09 17:18:432020-09-09 17:21:04honert in allen Kerngebieten unter den „Top-Wirtschaftskanzleien 2020“
DIE PLATFORM TO BUSINESS VERORDNUNG
/in 2020 Q3Die sogenannte Platform to Business Verordnung (kurz „P2B-Verordnung“) stellt erstmalig Regeln auf, um in Anbetracht der stetig zunehmenden Macht von Plattformbetreibern im Internet („Plattformbetreiber“) ein gewisses Gleichgewicht herzustellen. Für einige Situationen und Probleme, die sich in der Vergangenheit als besonders kritisch für die Unternehmen erwiesen haben, versucht der Verordnungsgeber die Plattformbetreiber zu mehr Fairness anzuhalten. Die Zukunft wird zeigen, wie effektiv diese Verordnung tatsächlich sein wird.
ENTWURF EINES GESETZES ZUR EINFÜHRUNG VON ELEKTRONISCHEN WERTPAPIEREN
/in 2020 Q3Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren vorgestellt (eWpG-E). Dieses ermöglicht die Ersetzung von Wertpapierurkunden durch eine Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister. Auf Kryptotechnologie (z.B. Blockchain) basierende Wertpapiere behandelt der Entwurf als Unterfall elektronischer Wertpapiere. Kryptowertpapiere sollen künftig über dezentrale Kryptowertpapierregister ohne Einschaltung von Intermediären begeben und verwaltet werden können.
BETRIEBSÜBERGANG – ANTEILIGER ÜBERGANG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES AUF MEHRERE ERWERBER?
/in 2020 Q3Bei der Übertragung von Betrieben oder Betriebsteilen kommt es regelmäßig zum „automatischen“ Übergang bestehender Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber. Der Übergang von Arbeitsverhältnissen anlässlich eines Betriebsübergangs ist von großer praktischer Relevanz und immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Im Einzelfall können sich schwierige Fragen hinsichtlich der Zuordnung bestehender Arbeitsverhältnisse stellen. Der Europäische Gerichtshof („EuGH“) hat nun entschieden, dass auch der anteilige Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf mehrere Erwerber grundsätzlich möglich ist.
honert berät das Management beim Verkauf der hg medical GmbH an NORD Holding
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