Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat unter der Bezeichnung „Verbandssanktionengesetz“ den Referentenentwurf zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität vorgestellt. Sollte die große Koalition diesen Entwurf in geplanter Form im Gesetzgebungsverfahren durchsetzen, steht die Praxis vor weitreichenden Herausforderungen. Es ist daher ratsam, sich schon jetzt mit den geplanten Umstellungen vertraut zu machen.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2019-12-19 09:40:002019-12-19 12:35:58REFERENTENENTWURF ZUM VERBANDSSANKTIONENGESETZ – DAS STRAFGESETZBUCH FÜR UNTERNEHMER?
Bereits im Mai 2019 hatte die Regierungskommission eine neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex 2019“) beschlossen. In Kraft getreten ist der Kodex 2019 bisher jedoch nicht, weil die Regierungskommission zunächst das Inkrafttreten des ARUG II (Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie) abwarten wollte. Bundestag und Bundesrat haben nun am 14./19. November 2019 das ARUG II verabschiedet. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten, so dass in Kürze auch mit dem Inkrafttreten des Kodex 2019 zu rechnen ist. Das Regelwerk mit Empfehlungen für die Führung börsennotierter deutscher Unternehmen wurde grundlegend überarbeitet und erhält eine vollständig neue Struktur und Systematik. Ein Überblick der wichtigsten Neuerungen und Änderungen.
Die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Gesellschafterdarlehen hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Während der BFH zunächst bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von einer Teilabzugsfähigkeit solcher Verluste im Wege der Berücksichtigung als nachträgliche Anschaffungskosten ausging, hat er im Jahr 2017 mit zwei Urteilen den vollständige Abzug bei den Kapitaleinkünften zugelassen. Dies möchte der Gesetzgeber nunmehr ändern. Gut für den Steuerpflichtigen ist, dass der BFH für einige mit Gesellschafterdarlehen zusammenhängende Gestaltungen grünes Licht gegeben hat.
Bereits die letzte Newsletter-Ausgabe 2019 | Q3 hatte zwei höchstrichterliche Entscheidungen zur Anstellung des Fremdgeschäftsführers einer GmbH zum Gegenstand. Dieser Beitrag ergänzt den Themenkomplex, denn mit Urteil vom 20. August 2019 – II ZR 121/16 – hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, welche Konsequenzen sich ergeben, wenn der Anstellungsvertrag mit einem GmbH Geschäftsführer nicht wirksam zustande gekommen ist.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2019-12-19 09:10:002019-12-19 12:38:58GRUNDSÄTZE DES FEHLERHAFTEN ARBEITSVERHÄLTNISSES AUF DEN ANSTELLUNGSVERTRAG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERS ANWENDBAR
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2019-11-01 14:54:472019-11-04 14:32:29BEIM ANWALTSSCHNACK IN HAMBURG ERFAHREN, WAS DEN ARBEITSALLTAG BEI HONERT + PARTNER AUSMACHT!
Die Sicherung des Erhalts des Unternehmens, die Wahrung des Familienfriedens und die wirtschaftliche Absicherung sämtlicher Familienmitglieder – um diese Ziele zu erreichen, sollte sich ein Unternehmer frühzeitig mit Nachfolgeregelungen beschäftigen und sich nicht auf das gesetzliche Erbrecht verlassen. Schon bei der Abfassung von Gesellschaftsverträgen und dann auch bei der Abfassung der letztwilligen Verfügung gibt es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, von denen einige wichtige im Folgenden erläutert werden.
REFERENTENENTWURF ZUM VERBANDSSANKTIONENGESETZ – DAS STRAFGESETZBUCH FÜR UNTERNEHMER?
/in 2019 Q4Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat unter der Bezeichnung „Verbandssanktionengesetz“ den Referentenentwurf zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität vorgestellt. Sollte die große Koalition diesen Entwurf in geplanter Form im Gesetzgebungsverfahren durchsetzen, steht die Praxis vor weitreichenden Herausforderungen. Es ist daher ratsam, sich schon jetzt mit den geplanten Umstellungen vertraut zu machen.
DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX 2019 – DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK
/in 2019 Q4Bereits im Mai 2019 hatte die Regierungskommission eine neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex 2019“) beschlossen. In Kraft getreten ist der Kodex 2019 bisher jedoch nicht, weil die Regierungskommission zunächst das Inkrafttreten des ARUG II (Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie) abwarten wollte. Bundestag und Bundesrat haben nun am 14./19. November 2019 das ARUG II verabschiedet. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten, so dass in Kürze auch mit dem Inkrafttreten des Kodex 2019 zu rechnen ist. Das Regelwerk mit Empfehlungen für die Führung börsennotierter deutscher Unternehmen wurde grundlegend überarbeitet und erhält eine vollständig neue Struktur und Systematik. Ein Überblick der wichtigsten Neuerungen und Änderungen.
AUSFALL VON GESELLSCHAFTERDARLEHEN – STEUERRELEVANT ODER NICHT?
/in 2019 Q4Die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Gesellschafterdarlehen hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Während der BFH zunächst bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von einer Teilabzugsfähigkeit solcher Verluste im Wege der Berücksichtigung als nachträgliche Anschaffungskosten ausging, hat er im Jahr 2017 mit zwei Urteilen den vollständige Abzug bei den Kapitaleinkünften zugelassen. Dies möchte der Gesetzgeber nunmehr ändern. Gut für den Steuerpflichtigen ist, dass der BFH für einige mit Gesellschafterdarlehen zusammenhängende Gestaltungen grünes Licht gegeben hat.
GRUNDSÄTZE DES FEHLERHAFTEN ARBEITSVERHÄLTNISSES AUF DEN ANSTELLUNGSVERTRAG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERS ANWENDBAR
/in 2019 Q4, 2019 Q4Bereits die letzte Newsletter-Ausgabe 2019 | Q3 hatte zwei höchstrichterliche Entscheidungen zur Anstellung des Fremdgeschäftsführers einer GmbH zum Gegenstand. Dieser Beitrag ergänzt den Themenkomplex, denn mit Urteil vom 20. August 2019 – II ZR 121/16 – hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, welche Konsequenzen sich ergeben, wenn der Anstellungsvertrag mit einem GmbH Geschäftsführer nicht wirksam zustande gekommen ist.
BEIM ANWALTSSCHNACK IN HAMBURG ERFAHREN, WAS DEN ARBEITSALLTAG BEI HONERT + PARTNER AUSMACHT!
/in 2019 Q3SINNVOLLE REGELUNGEN IM UNTERNEHMERTESTAMENT
/in 2019 Q3Die Sicherung des Erhalts des Unternehmens, die Wahrung des Familienfriedens und die wirtschaftliche Absicherung sämtlicher Familienmitglieder – um diese Ziele zu erreichen, sollte sich ein Unternehmer frühzeitig mit Nachfolgeregelungen beschäftigen und sich nicht auf das gesetzliche Erbrecht verlassen. Schon bei der Abfassung von Gesellschaftsverträgen und dann auch bei der Abfassung der letztwilligen Verfügung gibt es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, von denen einige wichtige im Folgenden erläutert werden.