https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2019-04-03 15:00:312019-09-09 14:16:27honert berät die Gesellschafter der Hasenkopf Industrie Manufaktur GmbH & Co. KG bei der Veräußerung an einen von BPE Unternehmensbeteiligungen verwalteten Fond
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2019-04-01 15:00:402019-09-09 12:55:58honert begleitet die Brabbler AG beim Erwerb des Messenger SIMSme von der Deutschen Post
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2019-03-29 15:00:152019-09-09 12:08:22honert begleitet Haven Cyber Technologies beim Erwerb der schwedischen Onevinn AB
Unternehmenskaufverträge enthalten in der Regel einen – im Einzelnen ausverhandelten, mehr oder weniger umfangreichen – Katalog von Garantieerklärungen des Verkäufers verbunden mit Vereinbarungen über die Rechtsfolgen im Falle der Unrichtigkeit einer Garantieerklärung. Die grundsätzlich daneben bestehende gesetzliche Haftung des Verkäufers wird üblicherweise im Rahmen des rechtlich Zulässigen ausgeschlossen. Dass auf die Ausgestaltung des vertraglichen Haftungsausschlusses – insbesondere seine Reichweite – ein besonderes Augenmerk zu legen ist, zeigt eine Entscheidung des BGH vom 26. September 2018 (VIII ZR 187/17).
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2019-03-27 10:00:182019-09-04 17:14:24MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG UND STÖRUNG DER GESCHÄFTSGRUNDLAGE BEIM UNTERNEHMENSKAUF – ERFORDERNIS DES AUSSCHLUSSES VON § 313 BGB IM SPA?
In jüngster Vergangenheit haben, insbesondere auf europäischer Ebene, Entscheidungen der EU-Kommission sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Fällen des sog. Gun-jumpings („Frühstarts“) im Rahmen von M&A-Transaktionen aufhorchen lassen.
Die Geschäftsführer einer GmbH dürfen grundsätzlich eine Geschäfts- bzw. Ressortverteilung untereinander vornehmen. Die Anforderungen an die Zulässigkeit einer solche Geschäftsverteilung zwischen mehreren Geschäftsführern einer GmbH und der damit einhergehenden Pflichten eines jeden Geschäftsführers hat der BGH kürzlich in seinem Urteil vom 6. November 2018 (II ZR 11/17) konkretisiert. Der Entscheidung lag die Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife der Gesellschaft zu Grunde.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2019-03-27 09:40:232019-09-04 16:49:32GESCHÄFTSVERTEILUNG IN DER GMBH-GESCHÄFTSFÜHRUNG
honert berät die Gesellschafter der Hasenkopf Industrie Manufaktur GmbH & Co. KG bei der Veräußerung an einen von BPE Unternehmensbeteiligungen verwalteten Fond
/in Dealmeldungenhonert begleitet die Brabbler AG beim Erwerb des Messenger SIMSme von der Deutschen Post
/in Dealmeldungenhonert begleitet Haven Cyber Technologies beim Erwerb der schwedischen Onevinn AB
/in DealmeldungenMÄNGELGEWÄHRLEISTUNG UND STÖRUNG DER GESCHÄFTSGRUNDLAGE BEIM UNTERNEHMENSKAUF – ERFORDERNIS DES AUSSCHLUSSES VON § 313 BGB IM SPA?
/in 2019 Q1Unternehmenskaufverträge enthalten in der Regel einen – im Einzelnen ausverhandelten, mehr oder weniger umfangreichen – Katalog von Garantieerklärungen des Verkäufers verbunden mit Vereinbarungen über die Rechtsfolgen im Falle der Unrichtigkeit einer Garantieerklärung. Die grundsätzlich daneben bestehende gesetzliche Haftung des Verkäufers wird üblicherweise im Rahmen des rechtlich Zulässigen ausgeschlossen. Dass auf die Ausgestaltung des vertraglichen Haftungsausschlusses – insbesondere seine Reichweite – ein besonderes Augenmerk zu legen ist, zeigt eine Entscheidung des BGH vom 26. September 2018 (VIII ZR 187/17).
VOLLZUGSVERBOTE UND „GUN-JUMPING“ BEI M&A-TRANSAKTIONEN – KARTELLRECHTLICHE SANKTIONSGEFAHREN
/in 2019 Q1, 2019 Q1In jüngster Vergangenheit haben, insbesondere auf europäischer Ebene, Entscheidungen der EU-Kommission sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Fällen des sog. Gun-jumpings („Frühstarts“) im Rahmen von M&A-Transaktionen aufhorchen lassen.
GESCHÄFTSVERTEILUNG IN DER GMBH-GESCHÄFTSFÜHRUNG
/in 2019 Q1Die Geschäftsführer einer GmbH dürfen grundsätzlich eine Geschäfts- bzw. Ressortverteilung untereinander vornehmen. Die Anforderungen an die Zulässigkeit einer solche Geschäftsverteilung zwischen mehreren Geschäftsführern einer GmbH und der damit einhergehenden Pflichten eines jeden Geschäftsführers hat der BGH kürzlich in seinem Urteil vom 6. November 2018 (II ZR 11/17) konkretisiert. Der Entscheidung lag die Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife der Gesellschaft zu Grunde.