Der BGH hat in den letzten Jahrzehnten die analoge Anwendbarkeit von Vorschriften des Kapitalgesellschaftsrechts auf Publikums-Personengesellschaften immer stärker ausgeweitet. Bislang nicht höchstrichterlich entschieden ist jedoch, ob das zunehmend populäre Instrument der aktienrechtlichen Sonderprüfung (§§ 142 ff. AktG) auch bei Publikums-Personengesellschaften entsprechend anwendbar ist. Das Landgericht Hamburg (411 HKO 31/15) hat dies nun abgelehnt.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2018-03-28 15:35:502018-04-05 15:11:17AKTIENRECHTLICHE SONDERPRÜFUNG IN DER PUBLIKUMS-PERSONENGESELLSCHAFT?
Werkverträge, die seit dem 1. Januar 2018 geschlossen werden, unterliegen geänderten Vorschriften. Insbesondere das speziell für Bauverträge geltende Recht wurde erheblich erweitert. Daneben wurden der „Bauträgervertrag“ sowie der „Architekten- und Ingenieursvertrag“ im BGB reglementiert. Jedoch betreffen Neuerungen bezüglich Abnahme, Abschlagszahlungen und außerordentliche Kündigung auch Unternehmen, die nicht in der Baubranche tätig sind.
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2018-03-28 15:30:362018-04-05 15:10:59NEUERUNGEN UND ÄNDERUNGEN IM WERKVERTRAGSRECHT
Mit Urteil vom 11. Juli 2017 – IX R 36/15 hat der BFH seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung von eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen von Gesellschaftern an ihre Gesellschaft als Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG grundlegend geändert. Finanzierungshilfen sind z.B. Gesellschafterdarlehen oder Bürgschaften. Sie werden bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts nach § 17 EStG grundsätzlich […]
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2017-12-18 16:35:392018-04-05 15:10:46IM REGELFALL KEINE BERÜCKSICHTIGUNG VON GESELLSCHAFTERDARLEHEN ALS NACHTRÄGLICHE ANSCHAFFUNGSKOSTEN IM RAHMEN DES § 17 ESTG
Der Große Senat des BFH hat mit Beschluss vom 28. November 2016, Az. GrS 1/15, den sog. Sanierungserlass für rechtswidrig erklärt. Der Gesetzgeber hat die Bedürfnisse für die Sanierung von Unternehmen anerkannt und eine neue gesetzliche Grundlage für die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen geschaffen (vgl. Beitrag in unserem Newsletter 2017 | Q3). Die Verwaltung wollte in […]
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2017-12-18 16:30:252018-04-05 15:10:28SANIERUNGSERLASS – DOCH KEIN VERTRAUENSSCHUTZ IN SOG. ALTFÄLLEN
Der Geschäftsführer einer GmbH kann grundsätzlich jederzeit und fristlos durch einseitige Erklärung seine Organstellung beenden. Allerdings unterliegt diese Amtsniederlegung gewissen Schranken. Insbesondere wenn es sich um den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (sog. Ein-Mann-GmbH) handelt und sich die Gesellschaft in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befindet, ist Vorsicht geboten. In einem solchen Fall besteht das Risiko, dass […]
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2017-12-18 16:15:092018-04-05 15:08:49DIE AMTSNIEDERLEGUNG DURCH DEN GESCHÄFTSFÜHRER EINER „EIN-MANN-GMBH“: RISIKO DER UNWIRKSAMKEIT WEGEN RECHTSMISSBRAUCHS
Gemäß § 112 AktG wird die AG durch den Aufsichtsrat vertreten, soweit sie gegenüber dem Vorstand handelt. Der BGH hat jüngst darüber entschieden, wann ein solches Handeln gegenüber dem Vorstand nicht vorliegt und dabei die für das Insichgeschäft nach § 181 BGB geltenden Grundsätze zur Anwendung gebracht. Was bedeutet diese Klarstellung im Einzelfall für die […]
https://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://honert.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2017-12-18 16:10:252018-04-05 15:08:33KLARSTELLENDES URTEIL DES BGH ZUR VERTRETUNGSZUSTÄNDIGKEIT BEI HANDELN DER AG GEGENÜBER VORSTANDSMITGLIEDERN
AKTIENRECHTLICHE SONDERPRÜFUNG IN DER PUBLIKUMS-PERSONENGESELLSCHAFT?
/in 2018 Q1Der BGH hat in den letzten Jahrzehnten die analoge Anwendbarkeit von Vorschriften des Kapitalgesellschaftsrechts auf Publikums-Personengesellschaften immer stärker ausgeweitet. Bislang nicht höchstrichterlich entschieden ist jedoch, ob das zunehmend populäre Instrument der aktienrechtlichen Sonderprüfung (§§ 142 ff. AktG) auch bei Publikums-Personengesellschaften entsprechend anwendbar ist. Das Landgericht Hamburg (411 HKO 31/15) hat dies nun abgelehnt.
NEUERUNGEN UND ÄNDERUNGEN IM WERKVERTRAGSRECHT
/in 2018 Q1Werkverträge, die seit dem 1. Januar 2018 geschlossen werden, unterliegen geänderten Vorschriften. Insbesondere das speziell für Bauverträge geltende Recht wurde erheblich erweitert. Daneben wurden der „Bauträgervertrag“ sowie der „Architekten- und Ingenieursvertrag“ im BGB reglementiert. Jedoch betreffen Neuerungen bezüglich Abnahme, Abschlagszahlungen und außerordentliche Kündigung auch Unternehmen, die nicht in der Baubranche tätig sind.
IM REGELFALL KEINE BERÜCKSICHTIGUNG VON GESELLSCHAFTERDARLEHEN ALS NACHTRÄGLICHE ANSCHAFFUNGSKOSTEN IM RAHMEN DES § 17 ESTG
/in 2017 Q4Mit Urteil vom 11. Juli 2017 – IX R 36/15 hat der BFH seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung von eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen von Gesellschaftern an ihre Gesellschaft als Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG grundlegend geändert. Finanzierungshilfen sind z.B. Gesellschafterdarlehen oder Bürgschaften. Sie werden bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts nach § 17 EStG grundsätzlich […]
SANIERUNGSERLASS – DOCH KEIN VERTRAUENSSCHUTZ IN SOG. ALTFÄLLEN
/in 2017 Q4Der Große Senat des BFH hat mit Beschluss vom 28. November 2016, Az. GrS 1/15, den sog. Sanierungserlass für rechtswidrig erklärt. Der Gesetzgeber hat die Bedürfnisse für die Sanierung von Unternehmen anerkannt und eine neue gesetzliche Grundlage für die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen geschaffen (vgl. Beitrag in unserem Newsletter 2017 | Q3). Die Verwaltung wollte in […]
DIE AMTSNIEDERLEGUNG DURCH DEN GESCHÄFTSFÜHRER EINER „EIN-MANN-GMBH“: RISIKO DER UNWIRKSAMKEIT WEGEN RECHTSMISSBRAUCHS
/in 2017 Q4Der Geschäftsführer einer GmbH kann grundsätzlich jederzeit und fristlos durch einseitige Erklärung seine Organstellung beenden. Allerdings unterliegt diese Amtsniederlegung gewissen Schranken. Insbesondere wenn es sich um den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (sog. Ein-Mann-GmbH) handelt und sich die Gesellschaft in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befindet, ist Vorsicht geboten. In einem solchen Fall besteht das Risiko, dass […]
KLARSTELLENDES URTEIL DES BGH ZUR VERTRETUNGSZUSTÄNDIGKEIT BEI HANDELN DER AG GEGENÜBER VORSTANDSMITGLIEDERN
/in 2017 Q4Gemäß § 112 AktG wird die AG durch den Aufsichtsrat vertreten, soweit sie gegenüber dem Vorstand handelt. Der BGH hat jüngst darüber entschieden, wann ein solches Handeln gegenüber dem Vorstand nicht vorliegt und dabei die für das Insichgeschäft nach § 181 BGB geltenden Grundsätze zur Anwendung gebracht. Was bedeutet diese Klarstellung im Einzelfall für die […]