GESETZ ZUR ABMILDERUNG DER FOLGEN DER COVID-19-PANDEMIE – ÄNDERUNGEN IM INSOLVENZ- UND GESELLSCHAFTSRECHT
Insolvenzreif, aber (vorerst) nicht insolvenzantragspflichtig! Das ist die zentrale Aussage der in der vergangenen Woche im Eiltempo zur Sicherung deutscher Unternehmen beschlossenen Gesetzgebungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Es wurde aber noch eine Reihe weiterer insolvenzrechtlicher Regelungen aufgehoben oder gelockert, um Liquiditätszuflüsse und Finanzierungsmaßnahmen für betroffene Unternehmen zu fördern.