ZUR GEWINNREALISIERUNG BEI TEILENTGELTLICHEN ÜBERTRAGUNGEN VON EINZELWIRTSCHAFTSGÜTERN ZWISCHEN BETRIEBSVERMÖGEN
Mit Urteil vom 11. Dezember 2025 (IV R 17/23) hat der IV. Senat des BFH seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, nach der nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG auch die teilentgeltliche Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter zwischen verschiedenen Betriebsvermögen steuerneutral erfolgen kann, solange das geleistete Entgelt den Buchwert des übertragenen Wirtschaftsgutes nicht übersteigt (sog. modifizierte Trennungstheorie).
