GRENZEN UNBEFRISTETER BAD-LEAVER KLAUSELN IN GESELLSCHAFTERVEREINBARUNGEN
Das Kammergericht Berlin hat am 19. Mai 2025 eine praxisrelevante Entscheidung zu Bad-Leaver-Klauseln in Gesellschaftervereinbarungen getroffen. Das Gericht stellt darin klar, dass eine zeitlich unbefristete Bad-Leaver Regelung, nach der eine wirksame Abberufung oder Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrages aus wichtigem Grund zu einem vollständigen Verlust sämtlicher Geschäftsanteile und damit der Gesellschafterstellung führt, unwirksam ist.
