DIE PERSONENGESELLSCHAFT ALS UMSATZSTEUERLICHE ORGANGESELLSCHAFT
Der EuGH erteilt in seinem Urteil vom 15.4.2021 der Rechtsansicht der Finanzverwaltung und des V. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) eine Absage: entgegen deren Auffassung ist eine nationale Beschränkung der umsatzsteuerlichen Organschaft hinsichtlich Personengesellschaften als Organgesellschaften nicht mit dem Unionsrecht vereinbar. Dies birgt sowohl Chancen als auch Risiken.