BFH ÄUßERT SICH ERNEUT ZUR BESTEUERUNG VON MANAGEMENTBETEILIGUNGSPROGRAMMEN
So attraktiv Managementbeteiligungsprogramme als finanzielles Anreizelement zur Erhöhung der Leistungsbereitschaft von Führungskräften auch sein mögen, stellt sich bei den Beteiligten wegen zu erwartender steuerlicher Konsequenzen sehr schnell eine gewisse Unzufriedenheit ein. Denn oftmals ist aufgrund von Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Einkünftequalifikation eine rechtssichere Antwort nur schwer zu geben. Die Frage ist, ob ein späterer Erlös aus der Veräußerung der Anteile voll steuerpflichtigen Arbeitslohn oder aber tarifbegünstigen Beteiligungsertrag darstellt. Mit zwei weiteren Urteilen bestätigt der BFH seine Rechtsauffassung und äußert sich erstmals auch zu sog. Sweet Equity-Strukturen.