Einträge von Ester Hahn

ZUR REICHWEITE DES § 2 COVMG BEI DER DURCHFÜHRUNG VON GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNGEN EINER GMBH

Die Covid-19-Pandemie erschwert mit ihren Reisebeschränkungen und Kontaktverboten physische Treffen. Diese behindern oftmals auch die Durchführung von Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Deshalb hat der Gesetzgeber eine vorübergehend Erleichterung für die Beschlussfassungen statuiert, wonach diese außerhalb von Gesellschafterversammlungen nicht mehr (wie es das Gesetz eigentlich vorsieht) nur mit der Zustimmung aller Gesellschafter möglich sind. Das Landgericht Stuttgart hat nun entschieden, dass diese Erleichterung bestehende, ggf. einschränkende Satzungsregelungen zur Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren nicht modifiziert und den Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelungen damit deutlich eingeschränkt. Das Urteil hat für die Praxis weitreichende Folgen. Der Beitrag führt zunächst in die Problematik ein (I.), beleuchtet anschließend das Urteil des Landgericht Stuttgart (II.) und gibt abschließend eine Bewertung und einen Ausblick über die Folgen für die Praxis (III.).

OLG MÜNCHEN: TÄUSCHUNG ÜBER KRISENANZEICHEN BEIM UNTERNEHMENSKAUF BERECHTIGT ZUR RÜCKABWICKLUNG

Das OLG München hat sich in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 3.12.2020 – 23 U 5742/19) mit den Aufklärungspflichten des Unternehmensverkäufers hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage des zu verkaufenden, sich in der Krise befindenden Unternehmens auseinandergesetzt. Aus der Entscheidung lassen sich über den konkreten Fall hinaus allgemeine Grundsätze für die Aufklärungspflichten beim Unternehmenskauf ableiten.

BUNDESTAG VERABSCHIEDET LIEFERKETTENGESETZ

Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz genannt) verabschiedet. Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat das Gesetz gebilligt. Dies mit dem Ziel, die Einhaltung der Menschenrechte durch die eine Lieferkette bildenden Unternehmen zu stärken. Der nachfolgende Beitrag stellt die Grundzüge des Lieferkettengesetzes dar und bietet einen Überblick über künftige Pflichten betroffener Unternehmen.

SIE IST DA – DIE LANG ERWARTETE GRUNDERWERBSTEUERREFORM!

Im unserem Newsletter 2019 | Q2 hatten wir bereits über die geplante Grunderwerbsteuerreform berichtet, mit der als missbräuchlich infizierte Gestaltungen im Rahmen der Veräußerung von Geschäftsanteilen künftig verhindert werden sollen. Das Gesetzgebungsverfahren lag seitdem auf Eis. Am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat dem Gesetz nunmehr jedoch zugestimmt, so dass es am 17. Mai 2021 verkündet wurde. Die Änderungen treten am 1. Juli 2021 in Kraft.